Anmeldung Ohne TÜV??

  • Hallo Leute,


    mein Moped ist seit 10 Monaten abgemeldet und mitlerweile auch der TÜV abgelaufen.


    Kann ich nun das Bike anmelden oder gibt es die Möglichkeit einer Tageszulassung oder so? Ich möchte nicht damit fahren nur verhindern das der KFZ-Brief ungültig wird.


    Kann ich das irgendwie verhindern?


    Hoffe auf Eure Antworten,


    mfg Markus

  • Du kannst ein Kurzzeitkennzeichen lösen. Kostet glaub 80 Euro für
    5 Tage. Ohne TüV anmelden geht soweit ich weiss nicht.


    Warum sollte der "Brief ungültig werden"?

  • ohne tüv defenetiv nicht,wie wär`s denn mit saisonkennzeichen?

    Maaskantje

  • Warum sollte der "Brief ungültig werden"?[/quote]



    Ein Fahrzeug kann doch nur für 18 Monate vorübergehend stillgelegt werden. Wenn in dieser Zeit das KRAD nicht wieder angemeldet wird ist doch der Brief ungültig und man(n) braucht einen neuen.


    Ich wollte das Bike länger abmelden, aber ohne das ich nach 2 oder 3 Jahren wieder einen neuen Brief brauche. Kostet ja auch immer 60€ oder so.

  • du brauchst auf jeden fall eine vollabnahme wenn das moped so lange still gelegt ist,kostet imho mehr wie 60 €

    Maaskantje

  • ja und da gibts doch auch probleme bei der wiederzulassung wegen den abgaswerten wenn ich mich nicht täusche :nixweiss:,und das wird dann wohl unmöglich die aktuellen einzuhalten :confused_face: müsste man sich mal genau beim tüv erkundigen!

  • Ja genau und mit der Vollabnahme (§21) braucht man auch einen neuen Brief.


    Das wollte ich einfach umgehen. Habe mal gehört das dieses irgendwie mit einer Tageszulassung möglich ist.


    Vielen Dank für die schnellen Antworten von Euch.

  • http://www.tuev-nord.de/20617.asp
    da stehen ein paar sachen zum thema.


    Was passiert, wenn die HU bei einem abgemeldeten Fahrzeug abläuft?
    Bei der Anmeldung des Fahrzeugs wird die Zulassungsstelle feststellen, dass die HU abgelaufen ist. Sie bekommen dann eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird in diesem Fall nicht zurückdatiert.
    Aber: Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine neue Zulassung ist in diesem Fall keine HU nach § 29 StVZO, sondern eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich!

    Maaskantje

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  • nunja, so schlimm ist das mit Vollabnahme etc. auch nicht.
    Bei bei meiner AF1 hab ich letzes Jahr 121¬ fuer Reifeneintragung, Vollabnahme, Anmelden, Kennzeichen bezahlt. Dafuer war sie auch 6 Jahre abgemeldet.