Aber das sagt nichts anderes. (Letzter Post )
besichtigungstermin + Garantie/Gewährleistung
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Gewährlsietung für Privatpersonen ist der absolute Schwachsinn.
Und wenn der Kerl nicht dumm ist so schreibt er den Verkauf als Bastlerfahrzeug in den Kaufvertrag!
Wie soll man als Privatmann 2 Jahre Gewährleistung geben, wenn in den 2 Jahren die Mühle 30tkm getreten wird, unmöglich!
Scheiß Gesetztgeber sage ich da nur!
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Naja Manuell sieh es mal so das du auch nicht gerne Produkt kaufst bei dem du nicht weißt ob es funktioniert oder nicht is ja grad bei Elektronik so nen heikles Thema.
Generell als Privat Person ist doch 1 Jahr Garantie egal auf was für einen Gegenstand. Wenn man diese Garantie nicht gewähren will muss man halt als Bastlerware verkaufen und dementsprechend günstiger.Das ist genauso wie mit deiner RS. Du hast sie schweren Herzens hergegeben und einer der keine Ahnung hatte hat sie geschrottet. Anders herum hätte es seien können das du den Motor bis zum letzten verbastelt hattest und auf der Rennstrecke zersägt so das du wusstest da muss neuer Motor rein und verkaufst das Ding.
Das is immer so eine Sache mit der Garantie dem einen Hilft es dem anderen stört es zumindest solange wie er sie selber nicht beansprucht W)
PS: Grad so Discount Märkte würden dich bescheissen wenns darum ginge etwas über Garantie abzuwickeln wenn was kaputt gegangen ist. Das würde im Endeffekt nicht mehr richtig gehen weil de Hersteller Firmen selber meist keine direkten Garantieabwicklungen annehmen und der Discount hat kein Bock drauf da würdest du auch dumm aus der Wäsche gucken. Hab so ähnlichen Fall schon erlebt war aber ehr Betrug und die Anwalt- und Öffentlichmachungs Drohung hat da geholfen :D
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Hallo,
OK, dann mal genau, wie´s wirklich ist. Wenn ein Händler Neuware verkauft, so muss er 2 Jahre Gewährleistung geben. (Natürlich gibt es Wraen, die davon ausgeschlossen sind, wie z.B Batterien, Glühbirnen, etc.). Wenn ein Händler oder eine Privatperson Gebrauchtwaren verkauft, so gibt er automatisch 2 Jahre Gewährleistung wenn er nichts erwähnt. Er kann sich ganz davon befreien, er muss es aber ausdrücklich im Kaufvertrag oder im Angebot angeben. Tut er das nicht, so hast du 2 Jahre Gewährleistung! Wenn ein Händler ein Fahrzeug verkauft, gilt das genauso, er kann sich allerdings nur von einem Jahr Gewährleistung freisprechen, ein Jahr muss er geben. Deswegen kusiert das Gerücht, es gäbe beim Händler 1 Jahr Gewährleistung. Es gibt aber 2 Jahre wenn er nichts sagt!
Über Sinn und Unsinn dieser Regelung läßt sich sicherlich streiten und es gibt eine Menge Versionen, die man so hört. Das hier gilt aber auf jeden Fall beim Gericht, das weiß ich aus bester Quelle. Demnach gibt es auf die Mito 2 Jahre Gewährleistung.
Sogar wenn im Kaufvertrag Schrott oder Bastlerfahrzeug oder was auch immer drin steht hast du 2 Jahre Gewährleistung. Es muss drin stehen, dass diese ausgeschlossen wird. So wurden schon einige Urteile gesprochen. -
Übrigens, Garantie gibt es nicht! Garantie ist eine freiwillige Leistung, die jemand geben kann aber nicht muss. Dann kann er auch festlegen, was er garantiert. Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt und muss gegeben werden (bei Neuware oder Fahrzeugen vom Händler). Hier ist auch genau festgelegt, worauf es Gewähleistung gibt und in welcher Form.
z.B. kann ein Autohändler 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung und 5 Jahre auf den Auspuff geben, das ist seine Sache. 2 Jahre Gewährleistung muss er aber geben und was darin beinhaltet ist ist gesetzlich festgelegt, also bei allen gleich. -
Soll das ins FAQ?
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danke hat mir viel geholfen ! jetzt weiß ich endlich mal unterschied zwischen gewährleistung und garantie !
"Da es sich um ein Privatverkauf handelt, wird das Fahrzeug ohne jegliche Gewährleistung versteigert." <---- aber das steht in der anzeige oben !
naja aber von dem händler der den motor eingebaut hat bekomme ich ja auf jeden fall gewährleistung !
diese mito werde ich mir wohl holen, wenn nichts dazwischen kommt !
bin die gestern probe gefahren, leif gut ! nur die hinterbremse war n bissl schwach, und batterie war leer ! ( anlasser is auch vom händler neu drin)
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Lass dir einfach die ganze Belege geben was alles gemacht wurde das steiger auch den widerverkaufswert.
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Ups, haate ich das überlesen oder hat der Verkäufer das noch editiert?
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Zitat
Original von Mirco
Hallo,OK, dann mal genau, wie´s wirklich ist. Wenn ein Händler Neuware verkauft, so muss er 2 Jahre Gewährleistung geben. (Natürlich gibt es Wraen, die davon ausgeschlossen sind, wie z.B Batterien, Glühbirnen, etc.).
Falsch. Gewährleistung bei allen Neuwaren beträgt 2 Jahre. Wieso das ist, siehe weiter unten.
ZitatOriginal von Mirco
Wenn ein Händler oder eine Privatperson Gebrauchtwaren verkauft, so gibt er automatisch 2 Jahre Gewährleistung wenn er nichts erwähnt. Er kann sich ganz davon befreien, er muss es aber ausdrücklich im Kaufvertrag oder im Angebot angeben.Auch falsch. Ein Händler kann Gewährleistung nicht ausschliessen. Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistung jedoch auf 1 Jahr verkürzt werden.
Idefix