http://www.dekra.de/c/document…5b9536937b9&groupId=10100
Hier noch was vom ADAC, wobei ich hier eher vorsichtig wäre, da die zugeordneten Paragraphen nicht wirklich 100% den Wahrheitsgehalt wiedergeben. Aber evtl. reichts ja für eine Verkehrskontrolle, wenn man sowas sicherheitshalber mal mitführt.
https://www.adac.de/infotestra…=44031&SourcePageId=45956
Es stellt sich heraus, dass es schier unmöglich ist, etwas stichfestes zu Lenkerendenblinker, ja, nein, ab wann und wo steht's im Gesetzestext dazu, herauszufinden!
Angeblich gibt es Übergangsvorschriften, die aber nicht von offizieller Stelle gereifbar zu sein scheinen.
Bsp.:
Angeblich ab 01.01.1987 benötigt man für vorne und hinten Blinker.
Aber sie dürfen ab 01.01.1987 auch nicht an beweglichen Teilen sein. Aber angeblich doch an/als Lenkerenden.
Was ist mit Fahrzeugen, die vor 1987 sowohl vorne und hinten Blinker verbaut haben, darf man dann die Hinteren entfernen?
Dann heißt es, dass Mopeds und Kleinkrafträder (bis bauartgenehmigter Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h) garkeine Blinker benötigen. Darf man die original Verbauten bei solchen Modellen dann auch komplett entfernen?
Was ist dann mit den per Staatsvertrag auch mit kleinem Versicherungskennzeichen 60 km/h fahrbaren Simson vor 01.03.1992 ?
Mein Prob, ich möchte mir eine Simson SR50 zusammenstellen, bei der ich auf möglichst viele Blinker verzichten kann. Würde auf Lenkerendenblinker zurückgreifen, sollte es wegen der 60 km/h überhaupt Blinker benötigen.
Wenn, dann gibt es ja auch noch unterschiedliche Lenkerendenblinker. die meisten sind nur für vorne zugelassen, also mit Kennung 1, 1a, 1b oder 11. Es gibt aber auch welche, die sind für vorne UND hinten zugelassen, haben zusätzlch dann noch eine der Kennungen 2, 2a, 2b oder 12, siehe viele Ochsenaugen, so auch bei den noch älteren Simson Schwalben.
Es gibt aber auch neuere schöne kleine z.B. LED-Lenkerendenblinker, die es auch mit weißem oder dunklem Blinkerglas gibt. Das wäre so mein Favorit.
Bei normalen Anbaublinkern hat man leider immer die Vorgaben, dass vorne min. 34cm und hinten min. 24cm von den Innenkanten der Leuchtflächen entfernt sein müssen und dann auch noch min. 10cm vom Scheinwerfer
und/oder Rücklicht. Sieht nach nix aus und ist oft abbrechgefährdet und Kellermänner machen sich maximal auf Sport- oder BlingBling-Bikes einigermaßen gut, aber nit auf einem 50ccm Pöööks.
Zu allem Überfluß gibt es die Simson SR50 auch schon ab 1986.
Angeblich auch ein Modell N, welches ab Werk keine Blinker hat.
What to do?
Gruß
Carsten