Fahrzeugbeleuchtung Vorschriften DEKRA (Stand 2006) und ADAC

  • http://www.dekra.de/c/document…5b9536937b9&groupId=10100


    Hier noch was vom ADAC, wobei ich hier eher vorsichtig wäre, da die zugeordneten Paragraphen nicht wirklich 100% den Wahrheitsgehalt wiedergeben. Aber evtl. reichts ja für eine Verkehrskontrolle, wenn man sowas sicherheitshalber mal mitführt. :winking_face:
    https://www.adac.de/infotestra…=44031&SourcePageId=45956


    Es stellt sich heraus, dass es schier unmöglich ist, etwas stichfestes zu Lenkerendenblinker, ja, nein, ab wann und wo steht's im Gesetzestext dazu, herauszufinden!
    Angeblich gibt es Übergangsvorschriften, die aber nicht von offizieller Stelle gereifbar zu sein scheinen.


    Bsp.:
    Angeblich ab 01.01.1987 benötigt man für vorne und hinten Blinker.
    Aber sie dürfen ab 01.01.1987 auch nicht an beweglichen Teilen sein. Aber angeblich doch an/als Lenkerenden.
    Was ist mit Fahrzeugen, die vor 1987 sowohl vorne und hinten Blinker verbaut haben, darf man dann die Hinteren entfernen?
    Dann heißt es, dass Mopeds und Kleinkrafträder (bis bauartgenehmigter Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h) garkeine Blinker benötigen. Darf man die original Verbauten bei solchen Modellen dann auch komplett entfernen?
    Was ist dann mit den per Staatsvertrag auch mit kleinem Versicherungskennzeichen 60 km/h fahrbaren Simson vor 01.03.1992 ?


    Mein Prob, ich möchte mir eine Simson SR50 zusammenstellen, bei der ich auf möglichst viele Blinker verzichten kann. Würde auf Lenkerendenblinker zurückgreifen, sollte es wegen der 60 km/h überhaupt Blinker benötigen.
    Wenn, dann gibt es ja auch noch unterschiedliche Lenkerendenblinker. die meisten sind nur für vorne zugelassen, also mit Kennung 1, 1a, 1b oder 11. Es gibt aber auch welche, die sind für vorne UND hinten zugelassen, haben zusätzlch dann noch eine der Kennungen 2, 2a, 2b oder 12, siehe viele Ochsenaugen, so auch bei den noch älteren Simson Schwalben.
    Es gibt aber auch neuere schöne kleine z.B. LED-Lenkerendenblinker, die es auch mit weißem oder dunklem Blinkerglas gibt. Das wäre so mein Favorit.


    Bei normalen Anbaublinkern hat man leider immer die Vorgaben, dass vorne min. 34cm und hinten min. 24cm von den Innenkanten der Leuchtflächen entfernt sein müssen und dann auch noch min. 10cm vom Scheinwerfer
    und/oder Rücklicht. Sieht nach nix aus und ist oft abbrechgefährdet und Kellermänner machen sich maximal auf Sport- oder BlingBling-Bikes einigermaßen gut, aber nit auf einem 50ccm Pöööks.


    Zu allem Überfluß gibt es die Simson SR50 auch schon ab 1986.
    Angeblich auch ein Modell N, welches ab Werk keine Blinker hat.
    What to do? :nuts:


    Gruß
    Carsten

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

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  • Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • Ergänzung:


    http://europa.eu/legislation_summaries/other/l21032_de.htm


    http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:32000L0073&from=DE
    http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:32000L0073&from=DE


    Ist schon phantastisch, mit was und welcher Tiefe und Verschachtelungen und in wieviel Sprachen die sich da in Brüssel und Straßburg beschäftigen, aber es danach wohl kaum noch wer ausser den Ausarbeitenden Beamten wird anschauen.
    Kaum einer kennt die/solche Quellen noch hält man sich daran.
    Wenn es da schon Staatsbeamte gibt, die den Vorgaben widersprechend geschult auf die Straße losgelassen werden ... soll 1979er Bikes gegeben haben, denen die Weiterfahrt verweigert wurde, weil laut Gendarmen jedes Bike vorne und hinten Blinker zu haben hätte ....
    Aber wenn es darum geht, Gesellschaften schädigende Zeitgeschöpfe aus dem öffentlichenn Raum zu nehmen, haben die alle eine 68er Blindheit und bekommt alles, was nach Innenministerium riecht, ein Messer an den Hals ... :kotz:


    Carsten

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • Eig ist das gar nicht so schwer. Bei lichttechnischen Einrichtungen unterscheidet man grundsätzlich erst einmal, ob es sich um eine nationale Bauart-Genehmigung oder eine EG-Richtlinie handelt. Deshalb kommen die unterschiedlichen Vorschriften für das selbe Bauteil zu stande. Die LTE wird entweder national oder nach EG beurteilt.
    Jetzt mal zu deinem Fahrtrichtungsanzeiger.
    National:
    Seit 01.04.1957 sind FRA bauartgenehmigungspflichtig
    -Seit 01.01.1962 sind Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) erforderlich
    -Seit 01.01.1987 dürfen Blinkleuchten nach hinten nicht mehr an beweglichen
    Fahrzeugteilen angebracht werden, außer festangebrachte hintere FRA
    -sogenannte Ochsenaugen bis EZ 31.12.86 zul. ohne hintere
    Fahrtrichtungsanzeiger
    -Ochsenaugen ab EZ 01.01.87 nur zul. mit fest angebrachten hinteren
    Fahrtrichtungsanzeiger
    -Seit 01.01.1970 Farbe gelb als FRA vorgeschrieben, zuvor war auch rot zulässig
    -diese Vorschriften gelten nur für Kräder, jedoch nicht für das Leichtkraftrad, das Kleinkraftrad oder das Mofa


    Nach EG-Richtlinie:
    (seit 17.06.1998 für neue Zwei- und Dreiradfahrzeuge und ab 17.06.2003 generell)
    nach EG fallen die oben ausgeschlossenen Fahrzeugklassen alle in die Gruppe L3e und da sind die Fahrrichtungsanzeiger vorgeschrieben.
    es sind je 2 vorn und 2 hinten vorgeschrieben
    dabei dürfen vordere FRA eine Einschlagbewegung machen
    hoffe, das schafft ein bisschen Klarheit

  • Wo genau ist denn dein Problem Carsten?


    Ein Fahrzeug hat halt Blinker zu haben, Punkt. So sind die Regeln. Ob man sich dran hält ist was anderes. Aber da braucht man sich doch dann hinterher nicht drüber aufzuregen, wenns Stress mit der Rennleitung gibt.


    :nixweiss:

  • Moin,


    ich bin zwar schon weiter, aber zerpflücken wir es doch mal Stück für Stück, es kommt nämlich auf die Feinheiten an und genau für das Benötigte wurde es hier oben zusätzlich nochmal unsauberer, aber ich glaube, da sitzt jemand zumindest einmal an diversen Quellen: :smiling_face_with_sunglasses:


    OK, national oder nach EG:
    1. wo steht, dass es diese Unterschiede gibt und deren jeweilige Inhalte?
    2. Simson SR50 (Roller, ehem. DDR-VEB Volkseigener Betrieb - Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk Ernst Tählmann Suhl) sind national oder EG-Richtlinie?
    Es gab die SR50 ab 1985 bis 2002.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Simson_SR50
    Hier steht zwar ab 1986, aber ich habe schon Papiere gesehen, da ist 28.11.1985 (vermutlich den Erhalt der Zulassung der Modellreihe) vermerkt (siehe Bild).
    3. Dann gab es einen "Einigungsvertrag", wonach sie als Kleinkrafträder mit kleinem Versicherungskennzeichen trotz 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit mit der Führerscheinklasse AM in Gesamtdeutschland betrieben werden darf. Stichtag ist bis einschließlich 28.02.1992 ERSTZULASSUNG dafür. Ist's ab dann EG oder immer noch national?
    ...
    more to come, will's hier nicht auf einen Schlag zu stark überfrachten ...


    @Wou,
    es gibt Zweiräder, da passen einfach garkeine Blinker optisch ins Bild, sondern eher wie Ringelpietz mit Anfassen und zum Abbrechen verdammt! Eine Silhoutte in der Landschaft und dann dicke runde orangene Blinker für Haptiklernschulen an ausladenen Armen verbaut. :kotz: :smiling_face_with_sunglasses:


    Und nein, es müssen eben nicht an jedes Bike 4 Blinker!

    Bilder

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

    Einmal editiert, zuletzt von Carsten (Aachen-germany) ()

  • Hey Carsten,


    von deren 4 war nie die Rede :winking_face:


    Aber ehrlich gesagt vesteh ich das Problem noch immer nicht.... Worum geht's dir denn?


    Hast du eine alte Simme, an der dir die originalen Blinker nicht gefallen? Dann montier doch einfach andere, gibt's ja in allen Größen, Formen, Farben, etc.... Oder lass sie weg. Ich fahr schon seit ein paar Monaten ohne hintere Blinker durch die Gegend. Können einem ja kurzfristig gestohlen worden sein... Mut zur Lücke.


    Macht Dir seitenlange Abhandlungen lesen und schreiben wirklich mehr Spass, als mit einem Bike mit etwas grossen Blinkern zu FAHREN? :smiling_face_with_sunglasses: :nuts:


    PS: Schau dir mal die RD auf meinem Avatar an - da fehlen auch ein paar Teile.

  • Zitat


    PS: Schau dir mal die RD auf meinem Avatar an - da fehlen auch ein paar Teile.


    Nun ja ich denke es geht um Legalität...


    Radabdeckung im Bild nicht mehr dran= illegal..das schonmal vom weiten...

    Meine Nummer : 32 16 8


    Leitsatz in Verkaufsanzeigen" Ich muss aber nicht verkaufen"


  • Ich möchte mir eine Simson SR50 mit passendem Baujahr holen, bei der ich dann NUR (dezente) Lenkerendenblinker verbauen kann/muss.


    Das Ding ist, es gibt laut STVZO Paragraphen (53 und 54), die die Lichtanlagen regeln. ABER, es wird dort eben nicht alles geregelt, was man verstreut zusätzlich an Informationen im Internet von Schreiberlingen findet.


    Ich könnte es mir jetzt einfach machen und sagen, laut §54 benötigen Kleinkrafträder garkeine Fahrtrichtungsanzeiger.
    Ich will aber welche und für die Lenkerendenblonker gibt es dann aber gewisse versteckte und z.T. zweideutige zusätzliche Übergangsvorschriften.


    Es ist ein Brei, aus dem sich jeder wohl gerne das für ihn passende raussuchen wollen würde, aber wenn es Zahn auf Zahn kommt, ist man erstmal der Gelackmeierte.


    Irgendwo steht auch noch zu allem Überfluss, dass man 4 Blinker verbaut haben soll/muss. Ja wie denn nu?
    Sind dann die Übergangsvorschriften (bzgl. Baujahre, nicht DDR) nachrangig oder vorrangig anzusehen. Wenn ich doch ohnehin 4 Blinker zu verbauen habe, dann macht es doch garkeinen Sinn, eine Unterscheidung per Übergangsvorschriften zu machen mit Lenkerenden-Blinker für vvorne und hinten, oder?


    Dann wird geschrieben, ab 01.01.1987 dürfen Blinker (für hinten!?) nicht an beweglichen Teilen montiert sein, sondern müssen fest verbaut werden. Aber NUR beim ADAC ist dann in einem nicht amtlichen Blatt zu lesen, dass davon Lenkerenden-Blinker ausgenommen sind.


    Ja wie denn nu?
    Und dann gibt es Lenkereendenblonker, die haben auf ihrem Glas nur die zahl 11 eingegossen, dürfen also nur als Ersatz für vorne gefahren werden (obwohl sie freilcih auch zur Seite und nach hinten abstrahlen). Und dann gibt es welche, die sind mit 11 und 12 bei der E-Nummer (nicht die Länderzahl!) gekennzeichnet, die sind dann auch fü vorne und hinten gültig. JA warum sowas, wenn doch sowiso immer 4 zu verwenden wären?


    Wahrscheinlich ist es so zu verstehen, dass quasi nie nur nach vorne oder nie nur nach hinten Blinker verbaut werden dürfen. die Lenkerendenblinker mit 11 und 12 dann als 4 Blinker gelten (KÖNNTEN!). Aber stehen tut das nirgends! und erklär dann mal einem angefressenen Kleinkraftradfänger, der schon angepisst ist, weil er mit einem flinken 65-70 km/h schnellen kleinen Versciherungskennzeichen nicht klarkommt und jetzt verzweifelt sein Erfolgserlebnis eintreiben möchte, weil unterbezahlt, von der Landesregierung missbraucht udn ausgenutzt mit zig Überstunden und Verbrecher nur mti Wattebäuschchen anfassen und sich dabei auch nochselbst anspucken lassen darf. :nuts: :winking_face_with_tongue:


    Und dann stellt sich die Frage, wenn ein Fahrzeugmodell als Kleinkraftrad von Hause aus 4 Blinker hat, darf man die dann auch alle 4 legal entfernen?
    Bei den Simsons SR50 gibt es nämlich auch Ausstattungsmodelle ohne Blinker ... oder müsste man die austragen lassen oder umgekehrt, wenn man ein modell ohne mit blinkern selbst bestückt, muss man das dan eintragen lassen und darf man ohne Eintrag von 6V auf 12V sein E-System umrüsten?


    Ich denke, ich werde jetzt den Weg gehen, ein 1986er Modell zu nehmen und dort einfach die wenigen (und teuren) erhältlichen doppelseitig-gültigen (11 udn 12) Lenkerendenblinker verwenden.
    Aber das schränkt halt die Fahrzeug-Suche enorm ein, wenn man auf nur ein Baujahr beschränkt bleibt. Die Dinger sind oft sehr verpfuscht und Preise stehen zu allermeist in keinem realistsischen Verhältnis, weil es nicht gerade die Ausblüte von Zuverlässigkeit war. Gibt dann auch nur wenige mit E-Start und 12V (weil's keine 6V Lenkerendenblonker mit Doppelkennzeichnung gibt), achso ja, die Simsons SR50 gab es sowohl in 6V und in 12V und das in allen Baujahren. :face_with_rolling_eyes:


    Auf Lücke baue ich da garnix mit kleinem Versicherungskennzeichen! :teacher:


    Ein schönes Puzzle. :smiling_face_with_sunglasses:


    Carsten

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue: