Hallo
Ich überlege eine RGV 250 vj 22B bj. 93 aus England zu kaufen. Ist eine Anmeldung überhaupt in Deutschland möglich. Habe schon mehrere Threads gelesen aber irgendwie keine konkrete Antwort bekommen. Was müßte alles getan werden um wenn überhaupt dies möglich ist.
Gruß Kurt
RGV aus England anmelden?
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Moin
Gilt überall in der EG
Quelle ADAC
"Bei gebrauchten Fahrzeugen mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung muss eine normale Haupt- und Abgasuntersuchung (§ 29 StVZO) gemacht werden; nur für Fahrzeuge ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist noch die Einzelabnahme nach § 21 StVZO erforderlich.Bei der Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Papiere:
Personalausweis oder Reisepass
Originalkaufrechnung
ausländische Fahrzeugpapiere im Original
Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) und/oder
Gutachten der technischen Prüfstelle."Da die Kiste hier ja auch verkauft wurde, ist es kein Problem.
TÜV wird wahrscheinlich alle benötigten Daten in Ihrer Datenbank haben, oder du besorgst dir von Suzuki ein Datenblatt.Grüße
Dirk -

brauchst ein sogenanntes v5 dokument (englischer fahrzeugbrief)
frontscheinwerfer umbauen (linksverkehr)
dann zum tüv ect., datenblatt ersstellen lassen.
ev. mußt du vorher ein entsprechendes datenblatt von suzuki besorgen
(in den meisten fällen hat der tüv ect. was in der datenbank)dann zur zulassungsstelle deutschen brief ausstellen lassen.
dann anmelden.
fertig.
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aber achtung!
der (pflege) zustand von englischen bikes läßt in der regel stark zu wünschen übrig....
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Wo der Mann recht hat hat er Recht!
Stimmt an das v5 hab ich nicht gedacht.
Hab mir auch mal ne KR von der Insel geholt.
Bei Fahrzeugen die hier nie offiziell Verkauft wurden hat man noch das Problem, dass man ein Datenblatt erstellen lassen muss.
Da auch auf das Baujahr achten von wegen Abgas.... -
Das was Mopeds aus UK oder Japan an Pflege fehlte wurde meist durch abenteuerliche Tuningversuche wieder wettgemacht :-) Hat viel vergammeltes und verbasteltes Zeug da drüben, aber auch einige Schätzchen.
Frontscheinwerfer ist meistens kein Thema weil die Mopeds symmetrisches Licht haben. Für den geilen Stoff wie 3MA, VJ23 u.a. gibts sowieso keine Alternativscheinwerfer. Wurde bei all meinen Japanimporten aber auch nie hinterfragt.
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Zitat
Original von Dirk01
"Bei gebrauchten Fahrzeugen mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung muss eine normale Haupt- und Abgasuntersuchung (§ 29 StVZO) gemacht werdenMuss die AU auch bei Fahrzeugen, die vor 89 zugelassen wurden gemacht werden?
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Vor 89 nein.
Gucken musst du bei Fahrzeugen die z.B. von 88-91 gebaut wurden und deren Erstzulassung nach dem Stichtag liegt.
Da gibt es Ausnahmegenehmigungen:
Bei meiner KR steht:
FZ. Gilt Bez. Par. 47 Abs. 7 STVZO als vor dem 01.01.89 erstmals in den Verkehr gekommen.Gruß
Dirk -
Alles klar.
Hätte ja sein können, dass die AU z.B. einmalig bei der Erstanmeldung in Deutschland gemacht werden muss und danach dann nicht mehr. -
Aber Obacht, Fzg. muss den originalen Spezifikationen entsprechen, wie es in DE für selbiges Fzg. vorgesehen war.
Also z.B. eine V-DUE mit Gasern in UK legal auf der Straße ist nicht in DE legal zu fahren!!Carsten