eGay - Frage um Recht

  • Moin,


    ich poste das hier, weil sich mit Sicherheit schonmal jemand mit ähnlichem Beschäftigt hat. Ich hoffe es nimmt sich jemand die Zeit, mir da kurz weiterzuhelfen.


    Folgendes: Ich habe ein Auto verkauft und in der Artikelbeschreibung folgendes Aufgeführt:
    - "Auto steht seit einem Jahr"
    - "Verkauf als Bastlerauto ohne Garantie"
    - "Besichtigung möglich und erwünscht"



    Allerdings war wohl im Schein eine andere Bremsanlage verbaut als im Auto selber.
    Nun fordert der Käufer folgendes von mir:


    -500,- oder die Bremsanlage die eingetragen ist. Ebenfalls sei ein anderer Kat im Auto, er brauche den originalen
    "[...] ich disskutire nicht weiter sollte ich bis mitte nächster woche kein geld haben werde ich es der rechtschutz übergeben dann sehen wir wer recht hat!
    das mit dem bastlerfahrzeug haben sie ja dann extra beschrieben weil sie von den mängel wussten das mit dem kat haben sie ja auch gewusst!(mail!) [...] ich werde auf keine weitere mail antworten bis mittwoch warte ich danke...


    ps egal ob sie meinen sie haben recht das recht auf rücknahme bleibt sogar schriftlich beweisbar und unter den umständen zahlen sie noch die transportgebühren den ich fahre kein 2tes mal...unabhänig von den mängeln.."


    Bin ich mit den Klauseln "Bastlerfahrzeug, keine Garantie, kein Tüv, 1 Jahr Standzeit" auf der sicheren Seite?
    Ich hatte gewiss keine bösen Absichten, ich bin einfach davon ausgegangen, dass jemand, der ein so beschriebenes Auto kauft, auch weiß, womit er es zu tun hat.


    Edit: Versehentlich habe ich im Verkaufsformular
    "Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
    Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
    Rücknahmen akzeptiert"


    angegeben. Das ist wohl, worauf er sich mit "das recht auf Rücknahme bleibt..." bezieht

    Je mehr Käse, desto mehr Löcher.
    Je mehr Löcher, desto weniger Käse.
    Also: Je mehr Käse, desto weniger Käse!

    Einmal editiert, zuletzt von OrkEater ()

  • Tja, da hast du wohl die Arschkarte gezogen. Wenn du Rücknahme angegeben hast, musst
    du die Karre auch wieder zurück nehmen. Ob das mit dem Bastlerfahrzeug greift kann ich nicht
    sagen, aber ne Garantie kannst du ohnehin nicht ausschliessen. Wenn dann die Gewährleistung,
    die hast du aber nicht ausgeschlosssen.


    Nimm die Karre zurück und verkauf sie nochmal.

  • "Bastlerauto - ohne Garantie" müsste eigentlich alles erklären. Wer damit nicht einverstanden ist soll halt für 500 Euro zum Anwalt.
    Wenn einer keine Garantie gibt dann hat man halt keinerlei Garantie beim
    Kauf. Wer das nicht versteht soll es sich erklären lassen (so meine Meinung).
    Ich würde es drauf ankommen lassen. Laut Bellen können viele und kommen oft genug damit durch.

  • Ich habe Ihm angeboten, dass er mir das Auto zurückbringt und er den Kaufpreis erstattet bekommt. Ist eben aufgrund meiner Dummheit mit in den Ebayvertrag gerutscht, dass ich eine Rücknahme akzeptiere.


    Allerdings ist er der Auffassung, dass ich die Transportkosten zu tragen habe. :bash:

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  • Du wirst überall im Internet wohl nur Halbwahrheiten bekommen, zumindest keine Aussage die Dir Sicherheit gibt.
    Wenn Du Rechtschutz hast, ruf dort an und schildere den Fall. Normalerweise senden die Dir ein Schreiben mit dem Du bei nem Anwalt ne kostenlose Erstberatung bekommst. Zumindest war das mal bei mir der Fall.

  • Als Privatperson kann man alles ausschliessen nur man muss es in seinem Text einfügen-nur Bastlerfahrzeug reicht nicht.Er hätte es als Schrottfahrzeug oder als Teileträger zum zerlegen verkaufen sollen mit dem Hinweis als Privatperson schliesst er Rücknahme -Gewährleistung ect ect aus.Um welches Fahrzeug und welche Summe gehts hier ? Ist wohl auch nicht ganz unwichtig.Er sollte sich besser im EBAY-Hilfeforum schlau machen da werden solche Fälle laufend besprochen.

  • Hallo,


    wenn Du ADAC Mitglied bist, dann ist bei einem Partneranwalt die erste Beratung kostenfrei.
    Versand würde ich nicht übernehmen, falls Du die Versandkosten dem Käufer übertragen hast.


    Gruß