Moin,
ich poste das hier, weil sich mit Sicherheit schonmal jemand mit ähnlichem Beschäftigt hat. Ich hoffe es nimmt sich jemand die Zeit, mir da kurz weiterzuhelfen.
Folgendes: Ich habe ein Auto verkauft und in der Artikelbeschreibung folgendes Aufgeführt:
- "Auto steht seit einem Jahr"
- "Verkauf als Bastlerauto ohne Garantie"
- "Besichtigung möglich und erwünscht"
Allerdings war wohl im Schein eine andere Bremsanlage verbaut als im Auto selber.
Nun fordert der Käufer folgendes von mir:
-500,- oder die Bremsanlage die eingetragen ist. Ebenfalls sei ein anderer Kat im Auto, er brauche den originalen
"[...] ich disskutire nicht weiter sollte ich bis mitte nächster woche kein geld haben werde ich es der rechtschutz übergeben dann sehen wir wer recht hat!
das mit dem bastlerfahrzeug haben sie ja dann extra beschrieben weil sie von den mängel wussten das mit dem kat haben sie ja auch gewusst!(mail!) [...] ich werde auf keine weitere mail antworten bis mittwoch warte ich danke...
ps egal ob sie meinen sie haben recht das recht auf rücknahme bleibt sogar schriftlich beweisbar und unter den umständen zahlen sie noch die transportgebühren den ich fahre kein 2tes mal...unabhänig von den mängeln.."
Bin ich mit den Klauseln "Bastlerfahrzeug, keine Garantie, kein Tüv, 1 Jahr Standzeit" auf der sicheren Seite?
Ich hatte gewiss keine bösen Absichten, ich bin einfach davon ausgegangen, dass jemand, der ein so beschriebenes Auto kauft, auch weiß, womit er es zu tun hat.
Edit: Versehentlich habe ich im Verkaufsformular
"Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
Rücknahmen akzeptiert"
angegeben. Das ist wohl, worauf er sich mit "das recht auf Rücknahme bleibt..." bezieht