Maßnahmen gegen Raser in der Schweiz

  • Nabend


    An Konsequenz mangelt es den Schweizern ja nicht.....


    ............
    3. Massnahmen gegen Raser


    “Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:


    in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
    innerorts (50km/h): um 50km/h
    ausserorts (80km/h): um 60km/h
    auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h.


    Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, und die Höchststrafe wird auf 4 Jahre Freiheitsstrafe angehoben.”


    4. Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen


    “Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, sofern der Täter oder die Täterin dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann.”


    Quelle:
    http://www.law-news.ch/2012/11…ra-massnahmen-januar-2013




    Gruß
    Dirk

  • Tja,


    dann würde ich die Raserei entweder sein lassen oder mir eine uralte Karre mit richtig Bums zulegen.


    Was glaubt ihr was die lange Gesichter machen würden, wenn du daneben stehst und sagst: Ist mir doch egal, könnt ihr ruhig verwerten, will eh keiner mehr :mua:

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

  • ich möchte gar nicht wissen,wieviel geld der staat im jahr an den verkehrsdelikten kassiert.die sollen froh sein!!!