TYGA Gabelbrücke

  • Kann mir jemand mal nen Tip geben, wie ich sie eingetragen bekomme.
    Evt. durch das Erstellen eines Festigkeitsgutachtens?
    Jemand ne Idee?

  • Wenn den Prüfer merckt dass das Teile stabil genug ist, sollte kein Problem darstellen.
    War damals so für die Fußrasten die ich selber gebaut hatte.
    Er hat sich alles genau durchgeckukt und eingetragen.


    Peace.

  • Eine Gabelbrücke kannst Du nicht mit Rasten vergleichen. Wenn sowas platzt bleibst Du nicht mehr sitzen. Wenn Du ne Raste verlierst dagegen schon.
    Wie soll der Prüfer denn die Festigkeit der Brücke für gut befinden? Da kannst Du auch ein Teflonteil draufschnallen, für die Prüfung sollte es fest genug sein :shock:
    Um ein Matreialgutachten kommst Du dabei nicht umher - das wird Dir aber Tyga nicht zusenden.

  • Den Prüfer musst Du mir zeigen, der eine Zubehör-Gabelbrücke überhaupt als solche registriert...

  • Es gibt 2 Sorten von Zübehörteilen:
    1) Teilen die man selber in Keller mit ein Bohrmaschine und Hammer macht.
    2) Teilen die von Profis gemacht worden sind.


    Ich rede natürlich von Teilen von 2).

  • Moin Moin,


    also ich glaube ganz ohne Gutachten wird es nicht gehen such doch mal im Internet ob es firmen gibt die dir ein Gutachten machen....


    Grüße
    Paul

  • Zitat

    Original von Schrauber_paul
    Moin Moin,


    also ich glaube ganz ohne Gutachten wird es nicht gehen such doch mal im Internet ob es firmen gibt die dir ein Gutachten machen....


    Grüße
    Paul


    ...gibt es..... :biggrin:aaaaaaaaaaaaaaber, kostet mal schnell 5 große Scheine und das ist nur ein "könnte man Eintragen" schreiben, letztendlich entscheidet das der Graukittel , richtige Gutachten, mit K...pumsdanummer und so, ein vielfaches.
    Du musst ein Materialgutachten erbringen, das ist kein Problem, Du musst aufzeigen auf welcher Maschine das gefertigt wird, mind. 10 GB liefern, die dann zerstört werden.
    Und so um die 10-12 große Scheine ablegen. Dann bekommst Du das Gutachten mit entsprechender Nummer und nur für die und keine andere Gb. Ist also nicht übertragbar.


    Es gibt aber auch andere kurze Wege :biggrin:
    Dann geht das auch etwas entspannter.



    michl

  • OK Michel,


    überzeugt das hatte ich mir schon fast gedacht. Ich wundere mich nur immer wieder drüber das Graukittel das Recht dazu haben darüber zu entscheiden ob eine Gabelbrücke hält oder nicht :winking_face: .... wenn es Firmen gibt die über solche Versuche jeder kennt diese wenn er Maschinenbau studiert hat ermittel ob das Bauteil eine gewisse festigkeit erbringt oder nicht.


    Meiner Meinung nach sind Graukittel nur dazu in der Lage ABE oder Teilgutachten mit dem vorhandenen Bauteil zu vergleichen und zu kontrollieren was in der Anbauanleitung steht und ob dies tatsächlich umgesetzt ist. Jedenfalls ist das bei uns so....


    Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel ich habe bis jetzt noch keinen Prüfer kennen gelernt der keinen Stress gemacht hat oder ein AR****** war....


    Grüße
    Paul