TYGA Gabelbrücke

  • Zitat

    Original von Schrauber_paul
    Ich wundere mich nur immer wieder drüber das Graukittel das Recht dazu haben darüber zu entscheiden ob eine Gabelbrücke hält oder nicht
    Grüße
    Paul


    Sowas ich weiß dürfen nicht alle etwas eintragen.
    Nur die Leiter von Prüfstelle dürfen eintragen.
    Und es gibt Leiter die von Material und Motorräder sehr viel Ahnung haben.
    Wie z.B Manfred W.


    Wie michl sagt: ".. Es gibt aber auch andere kurze Wege
    Dann geht das auch etwas entspannter... "


    Peace.

  • Wenn im Kfz Brief unter Hersteller dein Name steht bekommst du alles eingetragen :biggrin:

  • Torsten:


    Mach dir hier mal keine all so großen Sorgen über das was hier geschrieben wurde.


    Fahr einfach zum nächsten TÜV und sprech das mit einem Prüfer durch, er wird dir am besten sagen können was er alles sehen will. Wenn dieser sich von vorne herein quer stellen sollte, ruf einfach bei anderen Prüfstellen an und frag dich durch!


    Ich habe mein Gabelbrücke von der 125iger auch eingetragen bekommen!


    Wichtig ist nur, dass wenn der erste abblockt du nicht gleich aufgibst!

  • Also mit Hinterhof hat das Teil von TYGA mal nichts zu tun (habs selber verbaut) ist schon gut+professionell gefertigt.Ich habs dran und lasse es dran auch ohne Eintragung/TÜV Segen.....


    Greetz
    Chris

  • Also mal bis hierher Danke für Eure Infos. Ich muss sie jetzt mal zusammenbauen und dann is eh normaler TÜV angesagt.
    Dann nehm ich das Teil mit und fühle mal vor.


    Rainer: DANKE