Master,
zumindest in Deutschland besteht die Möglichkeit, nach einer zweijährigen einschlägigen Tätigkeit im Baugewerbe sich bei der Architektenkammer um Aufnahme zu bemühen, dort einige nicht leichte Prüfungen abzulegen u. dann ohne Studium den Titel Architekt führen zu können.
In D ist neuerdings der Meistertitel in einem Handwerk dem Titel Bachelor gleichgestellt und berechtigt zum Studium.
Racepa