Für Ring- und Offroad-Fahrer

  • zudem sagte ich ja nen stück "drüberbrutzeln" danach kannste sicherlich gar nichts mehr lesen, wenn doch, würde mich das sehr stark wundern

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Zitat

    Original von ak
    Was die wohl sagen wenn ich da mit einem Blanko-Rahmen herumfahre... :nixweiss:


    Das würde mich auch interessieren, habe nähmlich noch einen liegen. Nicht das ich illegal unterwegs wäre, aber den habe ich mir besorgt, falls der originale verbogen wird.

  • und was ist mit all denjenigen, die ihren Töff erst mal über die Versicherung laufen lassen, bevor sie ihn auf die Rennstrecke umbauen ? :nixweiss:

  • meine möhre hat nur nen ital. brief. demanch war sie bereits in einem eu-mitgliedstaat zugelassen wo meine logik mir sagt, da muss wer vorher in italien schon umsatzsteuer bezahlt haben.

    öhm signatur  :woozy_face:

  • Und was macht es für Unterschied, ob ich mit einem Unversteuertem Fahrzeug im Dreck wühle, oder auf dem Asphalt Kreise drehe?
    Den Österreichern geht es doch um Umsatzsteuer, und dann haben die nochmal irgendeine luxussteuer ( Sivio klär uns da mal bitte auf) die mit erstgenannter zu bezahlen ist.
    @ Kawa, mit einem Blankorahmen, bist ja dann eigentlich schon gleichgesetzt oder? wie geht das dann ab? muss ich den dann doch vom TÜV umtragen lassen ? obwohl ich nie damit am Strassenverkehr teilnehme?


    Berthold

  • Ja ist klar. Wer hier hat denn einen echten Production Racer oder ein Strassenbike welches aber noch nie zugelassen war? Alles was schonmal zugelassen war wurde für die Zulassung schon im jeweiligen Land versteuert. Das hat also mit Dreck oder Asphalt nix zu tun, sondern damit dass es reichlich wenige Ring-Bikes gibt die nicht schonmal zugelassen waren.

  • Zitat

    Original von 0separator


    @ Kawa, mit einem Blankorahmen, bist ja dann eigentlich schon gleichgesetzt oder? wie geht das dann ab? muss ich den dann doch vom TÜV umtragen lassen ? obwohl ich nie damit am Strassenverkehr teilnehme?


    Berthold


    In einem Blankorahmen befindet sich - wie der Name schon sagt - keine FgSt-Nr. Also betreibst du auch keine Urkundenunterdrückung. Wenn du das Ding legal von einem Händler erworben hast, ist auch die Steuerfrage vom Tisch. Es könnte die allenfalls blühen, dass du bei einer Kontrolle nachweisen musst, dass das USt versteuert wurde.