Erbpacht.

  • Hat jemand damit Erfahrung..?
    Es geht um ein Haus die auf einem Grundstück im privaten Erbbaurecht steht.
    Hab gegoogle, 50% sagen "nicht kaufen..." 50% sagen "kein Thema, kaufen..."


    Und jetzt.. :nixweiss:
    Merci.

    Einmal editiert, zuletzt von Gre ()

  • Erbbaurecht heißt: Haus geht nach Ablauf der Erbpacht auf den Grundstückseigentümer über.



    nach BGB ist der Eigentümer des Grundstücks auch automatisch der Eigentümer aller darauf fest verankerten Gegenstände.


    Erbpacht bei öffentlichen Institutionen z.B. über eine Stadt usw. kann man machen.


    Frage ist: wie lange läuft die Erbpacht noch?
    Wenn unter 30 Jahre (das ist die durchschnittliche Nutzendauer eines Hauses), amortisiert sich der Hauskauf durch geringere Grundstückskosten?


    Besteht nach dem Erbpachtvertrag die Möglichkeit das Grundstück zu erwerben?


    Pauschal kann man das nicht beurteilen. Das kommt immer auf den Fall an.


    Viele können damit nicht leben, dass ihnen das Haus nie "richtig" gehört. Bei Erbpachtverträgen mit z.B. 100 Jahren Laufzeit würde ich gar nicht drüber nachdenken. Du alt wird man idR nicht.

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

  • Hallo Manuel


  • Habe ich auch gekauft, Laufzeit 99 Jahre und Start am 01.01.1982.
    Was danach ist werden sicherlich mich und meine Kinder nicht interessieren.


    Allerdings geht bei mir nicht automatisch die Immobilie an den Erbpachtgeber über und einen Vertrag kann man ja auch verlängern.

  • Es gibt auch Erbpachtverträge mit kirchlichen Einrichtungen, weil diese zwar Bauland bereitstellen wollen, aber ihr Eigentum nicht aufgeben wollen oder dürfen.


    Dann ist in Streitfällen kein weltliches Gericht, sondern ein kirchliches Gericht zuständig!


    Ob man da ein objektives Urteil bekommt?


    War ein Grund für uns, so eine Immobilie nicht zu kaufen!


    Racepa

  • ich wohne als Mieter in einem Haus, das als Erbpacht an meinen Vermieter gegangen ist.
    Aus der Sicht eines Mieters ist es grausam, wenn man mitbekommt wer alles meint da mitreden zu müssen/können/dürfen.
    Mag an der speziellen Situation hier im Haus liegen, aber ich würde sowas nicht machen, da bin ich froh "nur" Mieter zu sein.


    Grüsse,
    micha

  • Racepa, es stimmt, KirschenLand ist ein Sache für sich!
    In diesen Fall handelt sich aber um ein Privater Erbpacht.


    Micha, ich denke bei dir ist es wirklich ein speziale Fall.
    Für mein Beispiel, das Haus steht ganz normal zu verkaufen, nur das Grundstükt gehört zu Erbpacht.


    Peace.

  • Mein kleines Reihenhaus steht auch auf einem Erbpachtgrundstück. Seit Anfang der 80er Jahre auf 99 Jahre Erbpacht. Nach Ablauf der Zeit (erlebe ich sowieso nicht mehr) Schätzung der Immobilie durch einen Gutachter und entweder Rückkauf durch den Grundeigner zum Gutachterpreis oder Festbesitz der derzeitigen Eigentümer mit Übernahme von 1/6 des Erbpachtgrundstücks (6 Eigentümer der WEG).


    Übrigens möchte ich das kleine Reihenhaus verkaufen (sehr billig!).
    Interessenten, die es als Wertanlage kaufen möchten, können sich bei mir melden. Mieter ist vorhanden, denn es handelt sich um meine Tochter.