• Folgender Fall:


    Autobahn zu Dritt im Sprinter linke Spur, maximal 130 km/h mit Tempomat. Vordermann bremst sehr stark, Sprinter dadurch ebenfalls, überraschender Baustellenbeginn. Zwei der drei im Sprinter sagen, es hätte auch irgendwo geblitzt. Alles vor dem Beginn einer (Dauer-)Baustelle, die von den Insassen wahrscheinlich noch nie durchfahren wurde, die aber scheinbar direkt mit einer Verzögerung auf 80 eingeleitet wird. Bremsmanöver wäre noch vor 80er Schild gewesen (ein 100er Schild hat keiner gesehen).


    Jetzt kommt's:
    Foto zeigt Sprinter mit Fahrer eindeutig und das wahrscheinl. auch noch vor dem Bremsmanöver, (Nummernschild nicht komplett zu erkennen, ist aber unverwechselbares Firmenfahrzeug und auch mit Fahrtenbuch), das ist auch nicht das Ding.
    Aber angeblicher Vorwurf: 123 km/h in einer 60er-Zone nach allen Abzügen. (nebenbei, wären 440€, 4 Punkte und 2 Monate für den Fahrer)


    Meinungen!?


    Gruß
    C.

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • ohne zu wissen ob da wirklich schilder standen oder nicht macht eine duskussion doch garkeinen sinn :nixweiss:

  • ... das ist ja genau das Ding, wie kann man sowas überhaupt nachweisen, doch wohl gar nicht. Da nützen wohl auch die beiden Zeugen nix, denen könnte man ja "Befangenheit" unterstellen. Ebenso verhält es sich sicher auch mit einer vermuteten "inkorrekten" Platzierung des Blitzers.


    Wie erfolgreich sind denn Anfechtungen, die Gendarmen sichern sich doch da bestimmt nach allen Seiten ab, oder?


    C.

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

    Einmal editiert, zuletzt von Carsten (Aachen-germany) ()

  • es gibt bei sowas immer rechtslücken..... aber um die wirklich anzufechten, brauchts den weg zum anwalt!

  • es gibt einen blitzerservice, das sind eine ganze scharr anwälte, die sich nur mit falsche messungen befassen, da eben immer noch sehr sehr viele messungen fehlerhaft und ungenau sind


    musst mal ein wenig googlen, da wirste sicherlich schnell fündig

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Ab zum guten Anwalt, man kommt oft da heil raus. Es gibt so Aufnahmegrätetypen die bei Gericht stark angezweifelt werden,weil sie schon oft falsche Messungen ausgepuckt haben.
    Dabei spielt auch der Standort bzw. die Aufstellung eine Rolle.
    So leicht würde ich mich nicht geschlagen geben. Ein guter Anwalt wird Dir weiterhelfen,besser als zuzustimmen und zu bezahlen.
    Wenn Du das verwendete Gerät kennst google mal danach. Oft gibt es Präzedenzfälle zum Gerät.


    Gruss Holli

  • Wenn ich dir richtig verstehe geht es doch grundsätzlich um die Frage ob an dieser Stelle ein 60kmh Schild steht oder nicht, oder?


    All die anderen Sache sind doch davon ausgenommen.


    Grundsätzlich immer:
    Schreiben an das Straßenverkehrsamt mit der Aufforderung (je nach benutztem Gerät) dir ein Bild des Messrahmens (um zu Sehen ob eventuell andere Gegenstände das Signal ausgelöst haben), die aktuellste Eichbescheinigung und das Messprotokoll zuzusenden.


    Habe ich so vor einem monat gemacht und musste feststellen, dass nichts zu beanstanden ist.
    Insofern die Messung von einem Leivtec-Gerät durchgeführt wurde, bist du prinzipiell chancenlos, die Geräte sind zu gut. Alles andere Radar, Laser etc. ist grundsätzlich anfechtbar.


    Grüße

  • Schließe mich auch an - es geht ja zweitrangig darum wie schnell derjenige "wirklich" war.
    Ausschlaggebend ist ob und wo das 60er Schild stand. Nur hier liegt ja das eingentliche Problem für den Fahrer :mecker:


    Der letzte Blitzer bei mir ging identisch mit dem GPS meines Navis :D

    Chostingator

    Einmal editiert, zuletzt von sholloman ()

  • Wenn du eine Rechtsschutz Versicherung hast auf jeden Fall mit Anwalt nachharken. Hier geht es ja nicht um eine Verwarnung von 25 Euro. Ein guter Anwalt kann bestimmt helfen. Und zwei Zeugen abzulehnen ist auch nicht so einfach. Sie dürfen nur nicht mit die verwandt sein. Mein Anwalt hat schon öfters die Strafe drastisch senken können. Wenn ihr im Recht seid, wehrt euch. mfg Harry