Nachdem es hier offensichtlich lernresistente User gibt, die den ganzen Tag anschnur sind und trotzdem keinen blassen Schimmer habe, was die Leute so schreiben, hier nochmal ganz langsam zum kapieren:
Wenn ein Motorrad vor dem Juni 2003 in einem EU Land schon mal zugelassen war, dann kann man es auch in Deutschland zulassen. Es gelten die technischen Bestimmungen des EU Ursprungslandes. So gelingt es auch, eine VJ23 in D mit Kitauspuffen zuzulassen, weil halt Schweden andere Lärmbestimmungen zum Zeitpunkt der EU Einführung hatte.
Alles klar, der Herr aus Aachen?