Master,
habe ich doch vor ein paar Tagen geschrieben: Die Oberbürgermeisterin einer Kreisstadt ist vom Verwaltungsgerichtshof verurteilt worden, kann aber nicht haftbar gemacht werden, sondern nur ihre Behörde!
Solange dies so gehandhabt wird, kann man niemand aus dem öffentlichen Dienst wirklich zur Verantwortung ziehen!
Datenschutz, Steuergeheimnis oder der Hinweis auf ein laufendes Verfahren bieten genügend Schutz für Leute, die sich die Gesetze so hinbiegen wie sie es brauchen!
Wobei aber nicht alle Beamten oder Angestellte des öffentlichen Dienstes über einen Kamm geschoren werden dürfen!
Racepa