Hallo Forum,
vorweg am Rande, Auto hat wieder TÜV :D
Nun on topic.
Wie der ein oder andere mitbekommen hat hab ich für mein Eisenpferd Carbon Felgen erstanden, die jedoch für das Vorgängermodell (2004) sind.
Entsprechend auch mit Teilegutachten und "packliste" für das Modell 2004.
Da ich aber eine 2005 habe, hab ich das Rad neu ausdistanziert, Kettenradträger passend gemacht, distanzen dazu gemacht usw.
Alles sehr ordentlich.
Nur wie verhält sich das mit dem eintragen.
Die Festigkeit der Felgen ist nachwievor die selbe, das Fahrzeuggewicht/Art ebenso, auch der "typ" (im fzg aber untersch. Bezeichnung).
Nur eben das Baujahr nicht.
Soll heissen mein Modell ist im Teilegutachten noch nicht aufgeführt.
Ebenso weichen Dinge wie Bremsscheibe und Art der Montage (eigene Distanzen usw.) von den Bestimmungen im Gutachten ab.
Im Detail, vorne eine andere Distanzhülse, hinten eine plus 5 kleine damit das kettenrad weiter rauskommt.
Die überdrehte Kettenradaufnahme (2mm kleinerer Durchmesser) fällt nicht auf. Keine Original Bremsscheiben vorne.
Im Gutachten steht jedoch, ich zitiere:
ZitatIII. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Die beschriebenen Änderungen wurden an Motorrädern mit Serienausstattung geprüft. Bei Kombination mit weiteren Änderungen, insbesondere bei Änderungen an Bremsscheiben und
Bremsenadapterteilen oder bei Verwendung anderer als der freigegebenen Reifen sind
entsprechende Prüfungen im Rahmen einer Begutachtung nach §21 StVZO erforderlich.
In welchem Rahmen findet dies statt?
Genügt die Freigängigkeit usw. der Räde + Probefahrt?
Wer kann mir einen Kontakt geben oder TÜV nennen der nicht nur stur nach Gutachten geht und bei jeglicher Abweichung abwinkt sondern seinen Sachverstand einschaltet und sowas einträgt dann auch.
Materialfestigkeit der Räder (Traglast etc. bleibt die gleiche) bleibt gegeben/ist vorhanden usw.
Hier das gutachten KLICK
Grüße