Gasflaschen

  • Wieviel bezahlt ihr eigentlich für eine Füllung 11kg Flasche (Propan), also im Tausch?
    Ich krieg sie bei uns hier für 11,60 Euro. :nixweiss:

    Legenden sterben nie :smiling_face_with_sunglasses:
    :lol: :daumenhoch

  • Mit den Farben der Flaschen muss man im Moment aufpassen! Die sind Europa weit mit den Farben angepasst worden, ich glaube das war letztes Jahr!

  • CWAF,


    normalerweise müssen Garagen Lüftungen haben.
    Deshalb sollte eigentlich kein Sauerstoffmangel auftreten.
    Kontrollier das aber mal!



    Haben die Flaschen Prüf-Fristen?
    Die Farben könnten damit zusammenhängen!


    Racepa

  • Ja die Flaschen haben Prüffristen, wie lag die aber sind kann ich nicht sagen!
    Laut meinem Ausbilder den ich in der Lehrwerksatt hatte werden die Flaschen langsam je nach möglichkeit der neunen Norm (Frabe) angepasst, welche Fahrbe jetzt aber für welches Gas verwendet wurde kann ich nicht sagen!

  • Hallo,


    hier ein Link zu den Farbkodierungen:


    http://www.stmi.bayern.de/.../stmi/sicherheit/feuerwehr/


    Tauchflaschen (sind ja auch Gasbehälter) müssen alle 2 Jahre überprüft werden und werden entsprechend gekennzeichnet. Früher wurden Schlagzahlen verwendet, an neueren Flaschen findet man einen Aufkleber des TÜV´s oder des Sauerstoffwerkes mit dem Prüfdatum.


    Gruss
    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von ak ()

  • ak


    der Link bezieht sich auf die Flaschen des Katastrophenschutzes (Feuerwehr usw.).


    Ausdrücklich sind Flüssigkeitsflaschen (LPG) ausgenommen!


    Racepa

  • Zitat

    Original von Racepa
    CWAF,


    normalerweise müssen Garagen Lüftungen haben.
    Deshalb sollte eigentlich kein Sauerstoffmangel auftreten.
    Kontrollier das aber mal!
    Racepa


    Pa, das hab ich noch nie gehört
    Unsere hat keine u. die meiner Oma beispielsweise auch nicht. Bei Tiefgaragen ists klar...


    :nixweiss:

    - Immer schön in Schwung bleiben -

  • Schonmal das Tor genauer angesehen? Da sind meist Lüftungsschlitze drin.

    Herr Annelise, duzen ist hier illegal.

  • Zitat

    Original von drschneider
    Schonmal das Tor genauer angesehen? Da sind meist Lüftungsschlitze drin.


    Irrtum !
    Vielleicht gabs solche Bestimmungen vor 20 Jahren noch nicht ?

    - Immer schön in Schwung bleiben -

  • CWAF,


    "Bescheid v. 8.7.86" (Baugenehmigung): Die Garage muß den Bestimmungen des Art. 55 BayBO und Garagenverordnung entsprechen.


    Für die Lüftung der Garage sind genügend Lüftungsöffnungen am Garagentor unmittelbar über dem Fußboden mit einem Mindestquerschnitt von 150 cm² anzubringen (je Stellplatz)."


    War sicherlich schon in der Reichs-Kraftwagen-Dingsbums-Verordnung von Kaiser Wilhelm so!


    Racepa