Black,
wir hatten seinerzeit eine 30 Ps 125er und die war mit Brief!
Kann sein, dass die 11 KW-Ausführung nur mit einem Gutachten ausgeliefert wird.
Dann solltest Du allerdings wissen, ob sich die Maschine noch im Original-Zustand befindet oder ob eine "Leistungssteigerung" durchgeführt wurde.
Ebenso solltest Du nachforschen, ob die Auspuffanlage noch original ist.
Und höre Dich mal um, ob Du jemand findest, der eine gleiche Maschine hat und welche Geräuschwerte dort eingetragen sind.
Im Grunde kannst Du jedoch die Standgeräuschmessung der Polizei vergessen.
Es muß erstens vorher eine Messung der Umgebungsgeräusche gemacht und dokumentiert werden. Dann müssen 3 Messungen vorgenommen werden, wobei sich neben dem Fahrer nur eine weitere Person, also der Prüfer, beim Fahrzeug befinden darf. Das höchste Messergebnis der 3 Messungen wird herangezogen. Wenn nur eine Messung gemacht wurde, zählt das Ganze nicht! Die Messung wird mit halber Nenndrehzahl gemacht, wenn die Nenndrehzahl oberhalb 5.000 U liegt.
Im Grunde ist die Messung der Standdrehzahl nur eine Schnellprüfung.
Liegt der Geräuschwert bei dieser Prüfung über den Werten in der Zulassung, ergibt sich daraus der Verdacht, dass an der Anlage manipuliert wurde und es wird eine Fahrgeräuschmessung beim TÜV verlangt!
Racepa