Hallo Frank,
zu dieser Problematik ist generell zu Sagen, dass Literaturwerke immer urheberrechtlich geschützt sind. Was im Klartext bedeutet, dass eine Vervielfältigung jeglicher Art nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet ist.
10.000 Euro gegen eine Privatperson ist aber schon ein wenig überzogen.
Bezahlen wird er müssen - die Frage ist, wieviel.
Diese Anwälte werden von den Verlagen beauftragt und sind Handlungsbevollmächtigt.
Wenn Du beim Verlag anrufst, um das mit einem Verantwortlichen aussergerichtlich zu regeln, wird er Dich wieder an seinen Rechtsbeistand verweisen.
Es ist theoretisch sogar untersagt, einen Microfich zu scannen und auf seiner Website zu publizieren.
Und die Leute, die in Ebay kopierte Werkstatt-Handbücher verticken, um daraus auch noch Profit zu schlagen, leben besonders gefährlich.
Ich habe auch schon meine Erfahrungen gemacht
Gruß
C.