Ist in den ESDs der Aprilia RS 125 überhaupt Dämmwolle drin?
Also nach der Verkehrskontrolle habe ich mich ziemlich lang mit §§ beschäftigt.
Da stehen unter anderem folgende Regeln drin:
Das Standgeräusch ist nur eine Hilfe für die Polizei um bei Verkehrskontrollen den Originalzustand des Motorrades zu überprüfen,
da auf der Straße keine (weitaus aufwendigere) Fahrgeräuschmessung
gemacht werden kann. Wird ein zu hohes Standgeräusch festgestellt muss normalerweise eine Fahrgeräuschmessung folgen.
Ein zu hohes S-Geräusch ist also ein Indiz für ein zu hohes F-Geräusch.
Ein Fahrgeräusch wurde bei mir nicht gemessen.
Bei der Standgeräuschmessung muss folgendes beachtet werden:
Ist das Umgebungsgeräusch weniger als 10 dB unter dem nachfolgend gemessenen Wert ist die Messung ungültig.
Das Umgebungsgeräusch wurde bei mir nicht gemessen!
Das Messgerät muss im 45° Winkel und im Abstand von 50cm zur Achse des ESD gehalten werden.
(Hat der Polizeibeamte nach Augenmaß durchgeführt)
Es dürfen keine Mauern oder andere Reflektoren in unmittelbarer Umgebung sein --> freie Asphaltfläche
Das Verkehrspolizeigebäude war ca. 5m entfernt und ein paar Autos auf dem Parkplatz (aber was genau ist unmittelbare Umgebung in Metern?)
Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl gemessen (genaue Def. Nenndrehzahl?)
(Wird bei einem gedrosselten Motorrad 10500ump (volle Drehzahl) oder die Maximale Drehzahl mit Drossel (bei mir 7200upm) herangezogen?)
Das Messgerät mus mind. 20cm vom Untergrund entfernt sein und parallel zum Untergrund ausgerichtet (Augenmaß)
Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann abrupt Gas weggenommen - es könnten Fehlzündungen auftreten (bes. bei Racing Schalldämpfer). Der lauteste Meßwert gilt.
3m um das Fahrzeug keine Schallreflektierenden Gegenstände (Autos/Gebäude)
Es sind in jedem Fall 3 Messungen fällig: In Frage kommen nur aufeinanderfolgende Resultate, die nicht mehr als zwei dB(A) voneinander abweichen. Als Meßergebnis gilt der größte der drei Werte.
(Bei mir wurde nur eine Messung gemacht)
Die Messdrehzahl muss mindestens zwei Sekunden in einem Bereich von ± 5 % zur Solldrehzahl gehalten werden.
kein anderer Prüfer darf durch seine Anwesenheit bei der Messung als Reflektor etc. die Messung stören --> nur prüfender Polizeibeamte und Fahrzeughalter (wir waren zu dritt)
Der Prüfer muss seitlich zum Messgerät stehen, da er sonst einen Schallreflektor darstellt.
(Bei mir Stand der Prüfer hinter dem Messgerät)
Wer genauer nachlesen möchte...
Bei der Recherche habe ich folgende links und Paragraphen zu Hilfe gezogen:
- Richtlinie zu § 49 StVZO
- § 29 StVZO
http://www.bast.de/htdocs/vero…nfo/info2005/info1405.htm
http://aachen.heimat.de/leute/nico/krad/auspuff.htm
http://www.motorradonline.de/d/4496?_rubrik=4103
http://www.redheat.de/Exup/stand.htm
http://www.bast.de/htdocs/veroeffentlichung/kurzfass/f48.htm
Lange Rede kurzer Sinn:
Theoretisch könnte man sich auf "Spitzfindigkeiten" bei der Messung berufen, die nicht eingehalten wurden.
Nichtsdesto trotz glaube ich nicht, dass eine absolut korrekte Messung deutlich weniger dB bedeuten würde (rein nach meinem Gefühl)