• Hi Pepsi,
    kauf Dir


    "Das TÜV-Buch"
    "PKW-Anhänger"


    ISBN 3-8249-0717-8


    meins hat 12,80 Euro gekostet. Das Buch ist zwar nicht besonders dick (112 Seiten),
    aber dafür steht drin, wo der Tüv wert drauf legt.


    Gruß, Stefan Bigalke


    P.S. Als ich meinen ersten selbstgebaut Anhänger durch den Baurat gebracht habe, bin ich durchgefallen, weil Unterkante Kennzeichen nur 290 mm (statt 300) über der Fahrbahn war. Also wieder nach hause gefahren, Waschbetonplatten hinten in den PKW, Auto sackt in die Knie, Hänger geht vorne runter und hinten hoch - Abnahme geschafft :-)

  • Wenn du jetzt noch die Versandkosten sparen willlst guckst du hier.


    kleiner Service :)

    P.S.: Schreiben one Rechtschreibfeler macht keinen spaas :nuts:

  • Hallo Pepsi,


    wenn Du ein Zugfahrzeug mit ABS hast, dann beim Hänger gleich darauf achten, dass Du mit einer "Ausnahmegenehmigung 100 km/h" das Ganze gleich als Gespann zulässt!
    Es sind bzgl. Reifen usw. eigentlich nur Kleinigkeiten, die beachtet werden müssen!
    Kannst Du alles beim TÜV erfahren!


    Racepa

  • >Es sind bzgl. Reifen usw. eigentlich nur Kleinigkeiten, die beachtet werden müssen!
    Kannst Du alles beim TÜV erfahren!


    Naja... Kleinigkeiten...

    Ungebremst darf der Hänger nicht mehr als 0,3 * Zugfahrtzeug wiegen, wenn ich mich richtig erinnere. Das bedeutet im Klartext: Max. ein Motorrad auf dem Hänger bei MittelklassePKW-Verwendung.


    Gruß, Stefan Bigalke

  • Cooler Hänger u. das für 50€
    :D

    - Immer schön in Schwung bleiben -

  • Ja, wie sieht's denn mit der "Ausnahmegenemigung 100km/h" aus.
    Was müssen dafür für Voraussetzungen erfüllt sein?


    Jetzt hab' ich schon extra meinen BE gemacht, da sollte man sowas schon wissen.


    Ich fänd' es nämlich jammerschade einen doch recht stromlinienförmigen Segelflugzeuganhänger nur mit 80 Sachen ziehen zu dürfen.
    100 sollten da schon drin sein (wobei da noch viel mehr geht... :D . Wurde schon alles getestet von ... Vereinskameraden...).

    4 Takte sind 2 Takte zu viel

  • also ich habe das nach mehreren Versuchen aufgegeben mit den 100km/h
    (mein Eigenbauhänger hat 100kg leer und 500kg Zuladung)
    was wichtig ist:
    gebremst/ungebremst
    gefedert/starr
    Reifenalter des Hängers (ich habe auch noch Neue aufgezogen und trotzdem keinen Eintrag bekommen)
    Leergewicht den Zugfahrzeugs (die Eintragung gilt dann nur für dieses Fahrzeug)
    nach dreimal TÜV vorfahren hätte ich den Hänger noch "ablasten" müssen (wieder Gebühren), weil mein Zugfahrzeug (A6 Avant) zu leicht ist!
    es lebe der TÜV :mecker:

  • Hallo Duke,


    das Zugfahrzeug muß ABS haben.
    Das Gespann darf max. 3,5 to wiegen.
    Die Reifen das Hängers müssen jünger als 6 Jahre alt sein u. müssen bis 120 km/h zugelassen sein.


    Wegen der Gewichte für den Hänger entweder StVo nachschauen (§18 ,
    9. Ausnahmeverordnung) und am Besten mit den Kfz-Scheinen von Zugfahrzeug u. Hänger beim TÜV vorbeischauen, die geben Auskunft, weil sie die Abnahme dann ja bezahlt bekommen!


    Haben bei uns ohne Probleme den offenen Hänger das zul. Gesamtgewicht um 17 kg abgelastet, um ungebremst auf den Faktor 0,3 zu kommen.


    Nach der Abnahme noch zur Zulassungsstelle zur Eintragung und dort bekommt man auch die Aufkleber.


    Das ganze gilt aber nur für das jeweils abgenommene Gespann!


    Mir ist allerdings nicht bekannt und ich habe auch noch nichts gefunden, dass man den Aufkleber am Hänger überkleben muß, wenn dieser nicht am zugelassenen Zugfahrzeug läuft.


    Unser alter Wohnwagen war mit einem Galaxy zusammen zugelassen.
    Wenn wir als Zugfahrzeug unseren Transit ohne ABS (also nicht zulassungsfähig im Sinne der Ausnahmeverordung) verwendet haben, war trotzdem hinten am Wohnwagen das 100-Schild angebracht.


    Wir haben damit nie Nachteile gehabt, wenn wir irrtümlich schneller als 80 gefahren sind!


    Racepa

  • >gefedert/starr
    ?
    Du meinst: Mit Stoßdämpfer/ohne Stoßdämpfer?


    Weiß jemand hier, wie lange diese 100 km/h - Regelung noch gültig ist?
    Ursprünglich war das doch ein bis Ende 2003 befristeter Versuch? Ist das jetzt auf unbestimmte Zeit verlängert worden?
    Meine Tüv-prüfer und Ansprechpartner bei der Zulassungsstelle wissen es merkwürdigerweise nicht.


    Gruß, Stefan Bigalke

  • Hallo Robby,


    da hast Du wohl den verkehrten TÜV erwischt!
    Und den verkehrten Reifenhändler bzw. hast ihm nichts von 120 km/h gesagt!


    Der TÜV ist mitterweile Dienstleister und muß sich selbst finanzieren.
    Die Beratung kostet im Hinblick auf die spätere Abnahme nichts!
    Ich habe das mit 2 Hängern ohne Probleme gemacht!


    Was für ein Gewicht hat Dein A6, 1.350 kg?
    Dieses mal 0,3 ist das zul. Gesamtgewicht Deines Hängers und eine Ablastung wird bei der Abnahme des Gespannes gleich mitgemacht.
    Bei dem geschätzten A6-Gewicht dürfte das zul. Gesamtgewicht Deines Hängers 405 kg betragen, also Zuladung lässig 2 Stck 250er + Werkzeug usw. Brauchst Du mehr?


    Was hat Dein Reifenhändler Dir für Reifen verkauft? Wahrscheinlich, weil es für einen Hänger war, nur Zulassung bis 100 km/h oder älter als 6 Jahre?


    Racepa