• bitte nicht lachen aber das Thema liegt mir sehr am Herzen !!!



    Habe meinen liebgewonnenen Golf 2 gestern in Die Werkstatt geschaft !!!


    Auftrag Kupplung und Getriebe Wechseln !!!!!


    Als ich am nächsten tag meinen golf wieder abholen wollte war er gerade fertig !!!



    Der Händler sagte mir das mein Zahnriemen Extrem Verschlissen sei und schnellst möglichst gewechselt werden müßte (Hat ihn aber erstmal wieder richtig gespannt gehapt war vorher angeblich auch Total locker !!!)


    Ich gab mein Ok und fand mich damit ab mein Auto erst einen Tag später als erhoft wieder zu bekommen !!! (Haupsache Heile )



    Vor meinen augen und den Augen meines Freundes Begab sich der Händler mit meinen golf auf eine Probefahrt (um Kupplung und getriebe auf ihre Funktion zu überprüfen ) nach ca 500m gab es einen gewaltigen Hib und der Zahnriemen riß !!!



    resultat bis dato unklar (aber ich glaube jeder weiß was passiert wenn der Zahnriemen reißt )



    nun meine Frage muß der Händler für denn enstandenen Motorschaden aufkommen da er eventuell Fahrlässig gehandelt hat immerhin wußte er ja über den Zustand des Zahnriemens Besser bescheid als ich :bash:

  • Das spannen des Riemens hat ihm wohl den Rest gegeben.!!!
    Besorg dir aber schon mal einen Anwalt. Glaube aber kaum das die Wrkstatt das bezahlen wird.Schon garnicht freiwillig!

  • Schön das einem In Deutschland jeder auf der Nase rumtanzen darf Ich hab werder die Lust noch das geld dafür für nen Motorschaden aufzukommen den ich nicht verbockt habe !! :explode

  • Zitat

    Original von gasselheizer
    ...resultat bis dato unklar (aber ich glaube jeder weiß was passiert wenn der Zahnriemen reißt ) ...


    Beim 16er mit 75PS passiert nichts.

  • WEnn Du keine Rechtschutzvers. hast, bekommst für die Anwaltskosten einen neuen 1.3'er :)

    Kann keine PN lesen, sind zwar welche drinn - werden aber nicht angezeigt..