TüV / Lenkerschloss, Ständer, etc.

  • Moin!


    Ist ein Lenkeinschlagschloss zwingend erforderlich? Falls nicth (mehr)
    vorhanden, gibt es Ausnahmegenehmigungen?
    Gibt es Vorgaben bzgl. Wendekreis oder Min.-Winkel für den Lenkanschlag?


    Was genau ist zu beachten beim Besuch der freundlichen Herren in Blau?


    Muss ein Bike einen Seitenständer haben?

  • zündschloss nein, lenkerschloss ja, seitenständer ja! läuft unter "parkfertig abstellen" und "gegen unbefugte benutzung" sichern!


    SC

  • Das sind ja wieder mal abartige Fragen rüstest wohl auf Rennstrecke um oder wie W)


    Also nen Ständer musst du haben :D bzw. dein Motorrad aber is egal ob Haupt oder Seitenständer...


    Bei dem Lenkeinschlagschloss bin ich mir nicht sicher aber ich glaub das ist nicht erforderlich sagt ja glaub auch keiner was wegen dem Zündschloss allerdings sollte man hier an seine Versicherung denken....


    Wendekreis würde ich mal stark annehmen das man da nen mindestens Maß einhalten muss...


    aber Ruf am besten mal beim TÜV an oder beim ADAC die müssten da doch auch bescheid wissen wenns um sowas geht.


    Gruß Smolo

  • IMHO muss bei vollem Einschlag des Lenkers ein gewisser Abstand zwischen Lenker und Tank bestehen bleiben, so dass man sich da nicht einklemmen kann... :confused_face:

  • manchmal denk ich ich schreib chinesisch!!!


    SC

  • Ich hatte neulich mal einen Brief in den Fingern, bei dem ich meine mich an
    eine Eintragung à la "Sicherung gegen unbefugte... blabla... entfernt". Irgendsowas
    in der Art.


    Dass ein Mopped diese Sachen "normalerweise" haben muss, ist klar. Frage ist
    nur, ob man sich das Fehlen eintragen lassen kann.

  • ich denk mal das das immer im auge des betrachters liegt! wo kein kläger da kein richter. solange man zum tüvtermin alles dran hat und dich unter der saison keiner anhält, denke ich das das keinen juckt ob du dein moped immer an einer wand oder bank anlehnen musst......
    wenn sie dir das moped mopsen und die dir nachweisen das es nicht ausreichend gesichtert war (wenn es zb wieder gefunden wird etc.) dazu gehört auch das sichern des zündschlüssels gegenüber nutzung "dritter",....
    dann werden sie dich mit zur rechenschaft ziehen! kenne da einige fälle, leider auch aus eigener erfahrung!


    SC