Es ist ja bekannt, dass sich die Hersteller schwer taten mit großen 2-Taktern u.a. aufgrund verschärfter Abgasvorschriften noch weiter zu entwickeln. Ab EZ 1989 mussten dann auch Motorräder zur AU.
ABER,
wozu eigtl. Abgasgutachten für MOTORRAD-Modelle z.B. bei/nach Tuningmaßnahmen u.a. mit anderen Auspüffen, wenn doch die Euro 1 für Motorräder erst zum 17.Juni 1999 griff?
https://de.wikipedia.org/wiki/…ichtkraftrad_und_Motorrad
Und die allgemeingültigen 4,5 vol-% CO hat doch schon eine RG500Gamma locker mit jedem Setup unterschreiten können! (Meine war EZ 1989, daher mit AU jedesmal.)
Müsste doch eigtl. bedeuten, dass alles bis/bei EZ 06/1999 bzgl. Tuning und Auspüffen problemlos eingetragen werden könnte ohne Abgasgutachten, oder? Und das auch heute noch, oder !? (mal vorausgesetzt, es wird nit zu laut!)
Gruß
Carsten