Abgasgutachten ab EZ 1989 oder EZ 1999 ?

  • Es ist ja bekannt, dass sich die Hersteller schwer taten mit großen 2-Taktern u.a. aufgrund verschärfter Abgasvorschriften noch weiter zu entwickeln. Ab EZ 1989 mussten dann auch Motorräder zur AU.


    ABER,
    wozu eigtl. Abgasgutachten für MOTORRAD-Modelle z.B. bei/nach Tuningmaßnahmen u.a. mit anderen Auspüffen, wenn doch die Euro 1 für Motorräder erst zum 17.Juni 1999 griff?
    https://de.wikipedia.org/wiki/…ichtkraftrad_und_Motorrad


    Und die allgemeingültigen 4,5 vol-% CO hat doch schon eine RG500Gamma locker mit jedem Setup unterschreiten können! (Meine war EZ 1989, daher mit AU jedesmal.)


    Müsste doch eigtl. bedeuten, dass alles bis/bei EZ 06/1999 bzgl. Tuning und Auspüffen problemlos eingetragen werden könnte ohne Abgasgutachten, oder? Und das auch heute noch, oder !? (mal vorausgesetzt, es wird nit zu laut!) :nixweiss:


    Gruß
    Carsten

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

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  • Wäre nicht verkehrt, aber, weißt ja selbst, andere Italiener haben in Zweirädern vor 99 schon ihre Kats verbaut, hätten sie ja nicht gemacht wenn nicht vorgeschrieben...muss also nochmals n zwischen Gesetz geben, wahrscheinlich aus Brüssel :nuts:

    Chostingator

  • Und bittebitte (mit Zuckerguß obendrauf) nicht immer die Abgasmessung für die Zulassung des Fahrzeuges mit der individuellen „Kontrollmessung“ beim TÜV vergleichen :teacher: :wut:


    Auch vor Euro gab es eine (nationale) Vorschriftenwelt :smiling_face_with_sunglasses: Warum sonst sollte die deutsche RGV Kats in den Birnen haben, die anderen europäischen aber nicht?


    Gruß J-C

    Schieber- , Getriebe- , Motorgehäuse- und Kurbelwellenkiller

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