Bleib bei der R6
RGV250 auf 500ccm
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Ziel ist es beides zu besitzen :biggrin:
Aber warum meinst du, wäre es besser? -
Weil es sorgenfreier ist und deutlich billiger
Eine R6 fährst du 80,000 km nur mit Ölwechsel und 3 x Kerzenwechsel
vielleicht einmal Kupplung machen.Eine RD mit nettem Motor bauste du alle 3000 - 5000 Km auseinander und machst KW Lager ( und hier auch nicht die billig Pappe) , Pleuellager Simmerringe und je nach Fahrweise alle 10,000-15,000 das Motorgehäuse neu.
Wenn dann aber so ein R6 Pansen an deinem Arsch beim überholen wollen verhungert, das ist unbezahlbar.
:mua: :mua: :mua:
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Was soll ein 89er Modell für ein Vorteil bringen?
AU wäre doch sowiso ab EZ 01.01.1989 fällig und somit auch Einzelabnahme für Abgasgutachten, oder?
Also ich musste mit meiner 1989er RG500Gamma AU machen ....Carsten
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weil dich die Sonderausnahmespezialeintragung "gilt als vor dem 1.1.89 erstmalig in Betrieb genommen" davon befreit.
Bei meiner haben die Pappnasen aufm Landratsamt beim Erstellen der Papiere irgendwas mit der EZ verwechselt, da steht jetzt 2002 drin. Interessiert aber keinen, da die o.g. Ausnahmegenehmigung greift.
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Schwarz violett...
Klingt nach 92er
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Das ist ne VJ21A - guggst du Rahmen, Schwinge, Gabel, etc. Der Tank ist von dem von dir geposteten Modell.
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Zitat
Original von Tante Käthe
weil dich die Sonderausnahmespezialeintragung "gilt als vor dem 1.1.89 erstmalig in Betrieb genommen" davon befreit.Bei meiner haben die Pappnasen aufm Landratsamt beim Erstellen der Papiere irgendwas mit der EZ verwechselt, da steht jetzt 2002 drin. Interessiert aber keinen, da die o.g. Ausnahmegenehmigung greift.
Aber er schrub doch, 1989er RGV, damit kann er doch nüscht besseres anfangen als mit einer 1991/1993 oder so.
Gut, dass die 89er RGV die Schönste von allen ist, ist auch klar, besonders mit Pepsi-Lackierung.
Hat unser Suzuki-Stöbe noch im Hochregal stehen und das wenig gebraucht, original, mit alles und scharf und Zaziki, gleich neben einer 1988er 500er Gamma, auch noch oridschinol. O.O
Zumindest noch vor ein paar Jahren, als ich da das letzte Mal oben war.C.
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Doch, ich denke er wird auch diese Sondereintragung haben. Ansonsten wäre das Teil nach dem 1.1.89 nicht mehr zulassungsfähig gewesen, wegen Abgasnorm.
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Nuja, eine nach 01.01.1989 wär ja nur dann nicht mehr zulassungsfähig gewesen, wenn sie jetzt erst erstmalig in DE angemeldet würde. Meine 500er hatte ja auch weder KAT noch Abgastest und war trotzdem glaube EZ 07/1989 und dort stand auch nie was von erstmalig vor 1989 zugelassen in den Papieren.
Es wäre wohl für evtl. Tuninggeschichten von Belang, wenn man dann mit einem EZ ab 01.01.1989 ein Abgasgutachten wahrscheinlich vorgeschrieben wäre.
Aber mal ehrlich, es gab auch 2-Takter Maxi Scooter mit bis zu 180ccm im Falle einer Piaggio Hexagon LXT180 oder auch Gilera Runner FXR180 (gleiche Motor- und Zylinderbasis, nur leichte Gaser und Übersetzungsdifferenzen bis ins Jahr 2000 ohne KAT.
CO-Gehalt dort ähnlich der Gamma bei 3,8% +/-0,5% laut Werkstatthandbuch.
Und selbst für diese Modelle gibt es keine genauen Vorschrften bei der AU, dort werden wohl alle 2-Takter mit dem maximal Möglichen von für alle gültigen max. 4,5% CO-Gehalt abgehandelt.
Sowas ist kaum zu überbieten, es sein denn, der Choke fettet brutal an. Normalerweise ist alles per Luftregulierschraube (sofern keine Gemischregulierschraube vorhanden) einstellbar.Gut, bei einem Abgasgutachten spielt ja noch mehr als nur der bei einem bei einer AU gemessenen CO-Gehalt eine Rolle.
Aber Piaggio hat da auch noch ohne KAT wie gesagt bis grob ins Jahr 2000 hinein eine Homologation hinbekommen und das wohl nahezu europaweit.
Abgasgutachten dürfte demnach nicht unbedingt so kritisch bzgl. Werten sein, ausser den Kosten halt. Und das bis 2000 ging auch noch ohne KAT!Carsten