
Petition Schleizer Dreieck
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Hmm - 1,07% der Schleizer Bürger zeichnen ?!
Offenbar nicht so wichtig....
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http://www.schleizer-dreieck.de/default.asp?lang=de&id=32
So wie die das darstellen, wäre die alte Betriebsgenehmigung wieder in Kraft, d. h. 38 Tage auf der neuen, anstatt 28 Tage auf der alten Strecke - oder wie?
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hier steht was ganz anderes...
Stellungnahme des AMC zur Situation am Schleizer Dreieck 2013 Vorstandssitzung 11.12.2012
In mehreren Veranstaltungen im Herbst 2012 hat unser Bürgermeister Juergen K. Klimpke wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die Traditionsveranstaltungen der Motorsportvereine im Jahr 2013 gesichert sind. Das sind der Classic GP, die Seitenwagen Weltmeisterschaft und die IDM.
Offensichtlich konnte der Bürgermeister durch Vorabsprachen mit dem Kläger Bernd Reiße davon ausgehen, dass eine Einigung auf 12 Tage nach Bimsch 66/06 möglich ist und die Klage zurückgenommen werden kann. Diese Einigung sollte dann am 19. Dezember zwischen den Gesellschaftern der BG und dem Käger festgeschrieben werden.
In der Verhandlung am 19. Dezember fand nun aber überhaupt keine Einigung statt, im Gegenteil, sie rückte in weite Ferne, weil die Vertreter der Freien Wähler neue Forderungen nachschoben, bzw. einige von ihnen überhaupt keine Rennveranstaltungen am Dreieck wollen. Alle Aussagen der Freien Wähler zur Rettung des Schleizer Dreieck kann man getrost als Lippenbekenntnisse werten.
Am 20. Dezember 2012 sollte für die Vereine Klarheit zu den Veranstaltungen 2013 bestehen. Am 21. Dezember 2012 sind alle Absprachen, Aussichten und Hoffnungen nur noch Makulatur. Der AMC Schleizer Dreieck hatte in den vergangenen Jahren um diese Zeit bereits Verträge mit dem Caterer, mit der IHRO, mit diversen anderen Rennklassen, er hatte Werbe- und Sponsorenverträge, er hatte bereits Nenngelder von den Classic Sidecar Teams und er hatte einen Vertragsentwurf von der Betreibergesellschaft.
Anfang des Jahres 2013 hat der AMC nichts von alledem. Um überhaupt noch an Veranstaltungen 2013 und an 90 Jahre Schleizer Dreieck denken zu können, benötigt der AMC Rechtssicherheit bis 31. Januar 2013. Das heißt konkret: Zulassung der Revision gegen das Urteil in der Klage Reiße gegen Thüringer Landesverwaltungsamt oder Einigung auf 12 Tage nach BIMSCH 66/06 mit anschließender Aufhebung des Urteils (soweit das überhaupt möglich ist).
Momentan müssen wir davon ausgehen, dass 2013 weder ein Classic GP noch eine Seitenwagen-Weltmeisterschaft auf dem Schleizer Dreieck stattfinden kann.gez.
Roland WetzelVorsitzender
AMC Schleizer Dreieck e.V. im ADAC
Am Stadtweg 17
D-07907 Schleiz -
Schon, aber der o. a. link war im Dezember, als die Stellungnahme erfolgte, noch nicht da.
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Aktueller Stand:
http://www.amc-schleizer-dreie…&language=de&ID=569&wid=0
Wie man unschwer erkennen kann, geht's hier in erster Linie um Politik. Der Vorsitzende des AMC ist Stadtratsmitglied der Fraktion "Die Linke" und im obigen link wird die Forderung nach Rücktritt der FW Delegierten formuliert.....
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feierabend, das wars dann wohl....
In dem Rechtsstreit über die Änderungsgenehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes für das Schleizer Dreieck vom 10.04. 2007 hat das Verwaltungsgericht Gera am 30.08.2012 ein erstinstanzliches Urteil verkündet, mit dem der Klage des Herrn Reiße stattgegeben wurde.
Die Beklagte hat am 21.12.2012 gegen dieses Urteil Berufung beantragt.Die Beklagte ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, da die Behörde eine Betriebsgenehmigung vom 10.04.2008 mit der Nr. 66/06 auf unseren Antrag für das Schleizer Dreieck erteilt hat.
Diese Genehmigung wurde in der Zeit von 2007 bis 2008 in einem sehr umfangreichen öffentlichen Verwaltungsverfahren mit Bürgerbeteiligung durchgeführt. Dazu gehören auch ein komplettes Lärmschutzgutachten für den Rennbetrieb am Schleizer Dreieck, eine Sondereinzelfallprüfung nach der TA Lärm (Berücksichtigung aller „harten“ und „weichen“ Standortfaktoren) und die rennsporttechnischen Regelwerke des DMSB e.V. von der oberste Motorsportbehörde.Das Ziel der Betreiber bestand darin, alle rechtlichen Grundlagen zu erfassen und auszuschöpfen um für die Zukunft der Straßenrennstrecke, Schleizer Dreieck, den notwendigen Lärmschutz für Anwohner und Nachbarn nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu sichern. Dieses Ziel werden wir auch weiter verfolgen!
Der Bürgermeister der Kreisstadt Schleiz, Herr Jürgen K. Klimpke (SPD) fungiert als Hauptgesellschafter der Betreibergesellschaft. Gleichzeitig ist Herr Klimpke seit November 2012 von der Beklagten autorisiert Vergleichsgespräche mit der Klägerseite zu führen. Diese sind bisher ergebnislos verlaufen.
Als Streckenbetreiber sind wir immer zum Jahresbeginn in der Lage gewesen den Veranstaltungsplan für die kommende Rennsaison vorzustellen und mit den Veranstaltern Vorverträge abzuschliessen. Nach gründlicher Abwägung aller rechtlichen Voraussetzungen können wir heute den geplanten Rennbetrieb 2013 nur auf einer alten Betriebsgenehmigung von 2005 mit der Nr. 08/04 regelkonform absichern. (siehe Link - Betriebsgenehmigung - auf dieser Seite)
Das Schleizer Dreieck ist seit 1991 eine Straßenrennstrecke die dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegt.Nach umfangreichen Konsultationen mit den 3 Rennsportveranstaltern im Dezember 2012 und Januar 2013 haben jetzt der MSC Schleizer Dreieck e.V. und der AMC Schleizer Dreieck e.V. ihre Terminanmeldungen für 2013 wegen Undurchführbarkeit nach Nr. 08/04 zurückgezogen.
Wir bedauern außerordentlich diesen Schritt, zumal im Jahre 2013 am Schleizer Dreieck der 90. Geburstag der ältesten Straßenrennstrecke Deutschlands gefeiert wird.Dipl.-Ing. Eugen Büchner
Streckenbetreiber
Schleiz, 18.01.2013