Hab eben mit jemanden aus der Branche gesprochen. Wenn ich das richtig verstanden habe sieht es so aus Bei selbst verschuldeten Unfall gibt es nichts, da man sich selbst einen Schaden zugefügt hat. Ausnahme abgeschlossene Transportversicherung oder Fahrzeugführer/Halter ist nicht gleich Besitzer der Ladung. Unverschuldet muss man sich mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Höhe des Schadens spielt da keine Rolle.