Quatsch !
Für die 100km/h Zulassung muss der Anhänger mit Stossdämpfer ausgerüstet sein und darf das Verhältnis "Gesamtgewicht Anhänger zu Leergewicht Zugfahrzeug" 2,5 nicht unterschreiten.
Ausnahme, wenn das Zugfahrzeug mit einem Gespannstabilisierungsprogramm ausgerüstet ist, darf das Verhältnis maximal 1:1 sein.
Aber jetzt weiss ich wenigstens, was mir in meiner S 1000 RR noch fehlt !
Nebst dem Überholmanagement, Spätbremsautomatik und dem Schräglagenberater fehlt noch die ANTISCHLINGERKUPPLUNG
Grüessli Roli