Was passiert, wenn Käufer angemeldetes Fahrzeug nicht abmeldet?

  • Frage: Was ist, wenn man als Privatmann das Fahrzeug an einen Ausländer verkauft und der sich beim Finanzamt die Mehrwertsteuer holt?


    Nach meinen Infos holt sich das Finanzamt die Steuer dann vom Privat-Verkäufer zurück, weil dieser keine MWSt. verlangen darf.


    Der Verkaufserlös schmälert sich also um 16 %!


    Racepa


  • Das Geld kann man sich dann sofern etwas zu holen ist nötigenfalls über einen Gerichtsvollzieher wieder zurückholen.

  • Zitat

    Original von woverine


    Das Geld kann man sich dann sofern etwas zu holen ist nötigenfalls über einen Gerichtsvollzieher wieder zurückholen.


    Das will ich sehen, wenn der Käufer in Russland, Polen oder Jugoslawien ist...

  • so schauts nämlich aus.


    Ich selbst hatte unter anderem mal den spaßigen Besuch der Autobahnpolizei hier zu Hause.


    Ein an einen arbeitskollegen eines Freundes verkaufter Wagen hat auf der Überführungsfahrt einen Motorschaden erlitten. (war angemeldet und auch nur für obligatorische 50€ verkauft)


    Das stellte sich dann halt leider erst 5 Tage später heraus als die oben erwähnten Gesetzeshüter klingelten und meinten dass mein Wagen schon seit mehreren Tagen beschädigt und Ölverlierend auf der Raststätte stünde und ich ihn doch bitte entfernen soll, da es sonst teuer werden würde.


    Nunja, zum Glück hatte ich den Kaufvertrag griffbereit und verwies auf den neuen Besitzer.


    Glücklicherweise war das Thema dann schon fast erledigt. Nachdem der sich nämlich nicht mit der Polizei als kooperativ erwies wurde der Wagen zwangsentstempelt und kostenpflichtig entsorgt. Zu lasten des Käufers.

  • Kurzer Zwischenbericht:


    Ich hatte direkt nach dem Verkauf sowohl die Zulassungsstelle als auch
    die Versicherung informiert (mit diesem Vordruck aus dem ADAC Muster-KV).


    Heute bei der Zulassungsstelle angerufen, die wussten bereits bescheid,
    warten nur auf die Deckungsrücknahme seitens der Versicherung. Heute
    war auch schon die KfZ-Steuer Abrechnung vom Finanzamt in der Post. Der
    Behördenapparat funktioniert also (hier dafür mal einen kleinen Applaus
    von mir). Versicherung wird nun an die Zulassungsstelle die Abrechnung
    bzw. Rückzug der Deckung melden.


    Bin also raus aus der Nummer.


    Danke für die vielen Tipps!


    Winke Winke,
    Wou

  • Zitat

    Original von Saurierknochennager


    Das will ich sehen, wenn der Käufer in Russland, Polen oder Jugoslawien ist...


    Das geht auch mit "Russisch-Inkasso",die haben auch hier in Deutschland Zweigstellen.Die holen dir dein Geld schon wieder wenn`s der Gerichtsvollzieher nicht kann.

  • Wou,


    das ist doch eine erfreuliche Nachricht! :D



    man muss nicht der schnellste sein, man muss der erste sein!!!