Was passiert, wenn Käufer angemeldetes Fahrzeug nicht abmeldet?

  • Moin,


    habe neulich über Ebay ein Auto verkauft, habe es dem Käufer
    angemeldet mitgegeben, Kaufvertrag wurde festgehalten, dass
    der Käufer das Fzg. innerhalb von 3 Tagen abzumelden hat.


    Das hat er aber anscheinend nicht getan.


    Was hab ich nun für Möglichkeiten, dass die Kiste nicht mehr
    auf mich läuft?


    :mecker:

  • melde dich bei deiner bisherigen versicherung und fax denen den kaufvertrag.bei der polizei würd ich auch anzeige erstatten,nummernschild durchgeben und du bist auf der sicheren seite.

    Maaskantje

  • Genau so wie es die anderen beschrieben haben.Die Polizei fährt dann beim Käufer vorbei und entsiegelt das Kennzeichen!


    Soweit ich weiß kriegt er noch eine Anzeige,da er ohne Versicherung unterwegs ist!


    Du bist im Grunde schon über den Kaufvertrag abgesichert!



    man muss nicht der schnellste sein, man muss der erste sein!!!

  • genau! auf der Zulassungsstelle zwangsabmelden lassen geht auch, wenn du im Kaufvertrag das Übergabedatum+Uhrzeit etc. drinstehen hast.hab ich mal gemacht mit nem Jugo der hier mein Auto gekauft hat und der ist dann wohl gleich abgedüst.Versicherung sofort informieren!
    klappt eigentlich ohne probleme!
    Peter

  • glaubt mal lieber nicht dass das alles so einfach geht.


    Du als Versicherungsnehmer bist in der Pflicht und muss im schlimmsten Fall noch bis zum Jahresende Stuer und Versicherung bezahlen wenn der Wagen nicht zwangsstillgelegt werden kann.


    Auf Jeden fall Versicherung und Zulassungsstelle kontaktieren. Ohne weiteren Verzug.


    Ob du mit der Polizei was ausrichten kannst mag ich bezweifeln, Vertragsbruch ist ja keine Straftat im herkömmlichen Sinne.


    Aber wenn du z.b. bei ADAC mitglied bist, dann kannst du dir ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt holen.

  • Ein Kumpel von mir hat so was auch mal gemacht. Das Ende vom Lied war, dass er nach ca. drei Monaten ein Schreiben von der Autobahnpolizei bekommen hat doch sein Fzg. in kürzester Zeit agzuholen hat und eine Rechnung für Abschlepp- und Unterstellkosten war auch mit dabei. Der Kaufvertrag hat auch nichts geholfen und er ist auf den gesamten Kosten sitzen geblieben. Der Käufer war nicht zu ermitteln und wer weiss was er mit dem Auto angestellt hat. Hoffe dass Dir sowas nicht passiert, vielleicht hat er es nur vergessen und holt es noch nach.


    Viel Glück Stefan

  • Das ist der Grund, warum ich grundsätzlich Fahrzeuge im abgemeldetem Zustand verkaufe. Dann digt's auch keinen Ärger mit Schäden bei Probefahrten.

  • Mein Versicherungsfritze erzählte mir,nach dem Autoverkauf einer Frau mußte sie noch 2 Jahre die Steuer bezahlen,da der Käufer damit ins Ausland abgehauen ist. :winking_face_with_tongue:

    2T ist die schönste Musik :face_with_tongue:

  • Ich hab mal in der Glotze so ne Reportage gesehen.


    Da ging es um ne Frau die ihr Auto für ein paar Euro verkauft und keinen Kaufvertrag gemacht hatte.


    Irgendwann später wurde das Fzg. am Straßenrand stehen gelassen und die Frau mußte die Entsorgungskosten bezahlen.


    Die Polizei meinte in diesem Bericht,hätte Sie einen Kaufvertrag gehabt,dann wäre Ihr dies erspart geblieben!


    Deswegen bin ich eigentlich davon ausgegangen,dass man mit einem Kaufvertrag im Grunde schon gegen bestimmte Dinge abgesichert ist!


    Aber offensichtlich ist dem nicht so!Ich meine wieso hält man im Kaufvertrag fest,dass der Wagen nach einer bestimmten Zeit vom Käufer abgemeldet werden muß......wenn er es nicht tut und Scheiße baut,man trotzdem Probleme hat!



    man muss nicht der schnellste sein, man muss der erste sein!!!