Hallo Forum
Vorweg eine kleine Erklärung die auch den nicht 80km/h Fahrern (bin auch keiner mehr) ein bischen ins Thema helfen soll:
Also:
Man konnte die Aprilia rs 125 direkt als 80km/h Version bestellen. Diese wurde dann dem Händler direkt als Leichtkraftrad geliefert und somit lag diesen Versionen auch kein Fahrzeugbrief bei welcher nur bei Motorrädern vorhanden ist.
Habe mir nun eine 99er zum Aufbauen gekauft die so ausgeliefert wurde. Der Vorbesitzer hat diese Maschine jedoch per Apriliagutachten kurzzeitig als 34ps Variante angemeldet. Da die 34PS Variante als Motorrad läuft musste natürlich auch ein Fahrzeugbrief her. Nach 3 Tagen hat er sie aber wieder abgemeldet und verkauft. (an mich)
Ich habe zu dem Motorrad jetzt folgendes bekommen:
-Die ehemalige Betriebserlaubnis der Aprilia als 80km/h Leichtkraftrad ausgestellt auf den Vorbesitzer.
- Gutachten von Aprilia zur Motorradumrüstung
- Die Abmeldebescheinigung der Aprilia ausgestellt auf den Vorbesitzer.
Fahrzeugident. Nummer stimmt und deshalb kann die Aprilia nicht geklaut sein. Jetzt zum Knackpunkt:
Der Verkäufer meinte er wurde aufgefordert einen Brief zu beantragen, hat dies aber nicht getan in den 3 Tagen und die Aprilia wieder abgemeldet. In der Abmeldebescheinigung steht jedoch dass diese im Brief vermerkt wäre.
Ich habe nun letztendlich keinen Brief der Aprilia. Der Vorbesitzer ist auch nicht sonderlich gesprächsbereit diesen nachzuliefern.
Ich möchte die Aprilia so oder so wieder als 80er umbauen,da die 34ps Variante nicht gesucht wird sich also schlecht verkauft.
Braucht der Käufer der Aprilia unbedingt einen Brief zum wiederanmelden oder reichen Abmeldebescheinigung und die ehemalige Betriebserlaubnis für ihn um einen neuen Brief zu beantragen?
Wenn mir hier jemand helfen kann wäre das wirklich klasse, denn ihr wisst wie lange ich auf der zulassungsstelle warten muss um diese kleine Frage beantwortet zu bekommen
Danke schonmal im Vorraus und ein netter Gruß