Hallo!
Vieleicht kann von euch jemand was zum Thema sagen:
Im Juni 2005 haben wir beim AHT Autohaus Thüringen in Erfurt ein
EU Neufahrzeug T5 Kastenwagen gekauft, bis jetzt alles ok.
Nun kam es aber zur ersten Reparatur beim Händler in Arnstadt, und dabei stellte sich herraus das der T5 bereits im Juni 2003 gebaut wurde, und die Gewährleistung seitens VW ab diesem Tag lief, das heißt (so zumind. VW) das wir bereits bei der Übergabe keine VW Gewährleistung mehr hatten.
Im Kaufvertrag steht davon jedoch nichts, es war keine Übergabeinspektion eingetragen, der T5 wurde erstmals am 02.06.2005 auf uns zugelassen, der Verkäufer will von der abgelaufenen Gewährleistung nichts gewußt haben und verweißt uns an VW, die VW Hotline jedoch sagt das wir das mit dem Autohaus klären sollen.
Was nun?
Wie gesagt, im Kaufvertrag steht kein Wort oder keine Zahl, das die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren eingeschränkt ist, der Verkäufer bestätigte uns dies auch mehrmals, vor der Unterschrift.
Haben wir eine Chance den Bus zurück zu geben, einen Preisnachlass zu verhandeln und muss der Händler nun die Gewährleistung von VW übernehmen?
Ist alles eine riesen schweinerei, was hier abgeht (
Gruß Christian