Also, ich habe das auch schon hinter mir mit Nachschulung und verlängerte Probezeit etc.
Es gilt immer der Tag, an dem du dich verkehrswidrig verhalten hast. Also ist es egal, ob du aus der Probezeit schon raus bist und dann erst das schreiben bekommst. Alles was über 80DM (40€) Strafe kostet bedeutet einen Punkt und in der Probezeit eine Teilnahme an einem Punkteabbauseminar (Nachschulung) + Verlängerung um weitere 2 Jahre. Sollte dann wiederrum ein Vergehen in der Probezeit vorliegen, wird einem ein Gespräch mit einem Verkehrspsychologen empfohlen (2Punkte abbauen), was jedoch keine Pflicht ist. Beim 2ten Fall wird die Probezeit nicht verlängert, da man eine offizielle Verwarnung bekommt und bei einem dritten
Mal der Lappen erstmal endgültig weg ist.
Nicht zu vergessen, dass auch zwei B-Verstöße (minder schwere Fälle) ebenfalls als A-Verstoß gelten und somit die oben genannten Fälle eintreten....
so long
Rossifumi