Reifenfabrikatsbindung austragen sollte kein Problem mehr sein, auch bei den Prüfinstituten hat sich mittlerweile 'rumgesprochen daß die wenigsten Reifen über -zig Jahre produziert werden. Ich hatte bei der DEKRA bei der fälligen HU mal nachgefragt: Die Austragung dürfen da nur bestimmte Prüfer machen. Adresse und Telefonnummer bekommen, angerufen, Reifenbindung ist nun Geschichte - siehe Bild.
Hat 74,- gekostet (plus Berichtigung der Papiere beim Straßenverkehrsamt, muß aber nicht sofort sein).
Also am besten mal diverse Prüfstellen anrufen wie die das handhaben, dabei auch mal auf das Ministarium verweisen: Version vom 02.04.2025
Aber was Eintragungen allgemein angeht wird das demnächst noch komplizierter und teurer:
Seit dem 20.06. dürfen die Hersteller keine Teilegutachten und auch keine ABE mehr beantragen. Heimlich still und leise werden beide durch eine "Teiletypgenehmigung“ ersetzt. Teile mit ABE oder Gutachten dürfen noch drei Jahre ausgeliefert werden, danach ist Schluss.
Die ABE bleibt unbegrenzt gültig, wer nach dem 20.06.2028 ein Teil auf Basis des Teilegutachtens eintragen lassen will, z.B. weil der Superbikelenker aufs nächste Moped umziehen soll, kann das weiterhin machen, aaaber die Eintragung geschieht ab 20.06.2028 nicht mehr als Einzelabnahme nach §19, sondern als (wesentlich teureres) Vollgutachten nach §22 StVZO.
Alle alten Eintragungen und ABEs bleiben unbefristet gültig.
Das gibt bestimmt noch mehr Chaos wie mit den Reifen…
Fazit: Für die Hersteller wird es teurer, für die Käufer doppelt: Teurere Teile und ALLES muss eingetragen werden. Die unauffälligen braunen Umschläge waren wohl etwas dicker als gewöhnlich…
Quelle: Artikel in der Oldtimer Praxis 7.2025 und das (un)beliebte KBA