Posts by 1988ZX10

    Moin,

    wenn der Rep-Satz bzw. die Kolbendichtung verantwortlich wäre, dann würde beim Pumpen Bremsflüssigkeit am Kolben vorbei nach außen laufen.

    Schau' doch mal, ob der Kolben nicht beim ersten Pumpen ganz "oben" steckenbleibt. Gerade bei alten Mopeds, bei denen die Bremsflüssigkeit lange nicht gewechselt wurde, korrodiert der Bremszylinder innen an den Stellen, die im normalen Betrieb vom Kolben nicht erreicht werden. Beim Entlüften geht der Kolben ja weit über den normalen Weg hinaus bis zu der korrodierten Stelle und steckt dann da fest - die Rückholfeder vom Bremspedal gaukelt Dir dann Funktion vor, die aber nicht gegeben ist weil der Kolben nicht betätigt wird.

    Wenn das so ist: Den Zylinder im oberen Teil von den Ausblühungen befreien, mit feinem Schleifvlies oder Ähnlichem. Nur sehr vorsichtig sein, um die Zylinderbahn im Arbeitsbereich nicht zu beschädigen.

    Das mit der Zündung wird schwierig - pspower.de ist am 10.03.2000 im Internet erschienen und am 21.03.2023 freigegeben bzw. von den Geiern von Sedoparking übernommen worden. Die Homepage hat wohl laut der Wayback-Machine nie aus mehr als einer Seite bestanden: So sah das aus.

    Falls Du irgendwo eine Teile- bzw. Bestellnummer findest kannst Du ja selbst mal suchen unter https://web.archive.org/

    Da kann man nach URLs, Namen, Teilenummern usw. suchen und bekommt eine Liste aller Webseiten, die den Suchbegriff irgendwo beinhalten, und da kannst Du dann das (hoffentlich) passende herauspicken. Kostenfrei sind die ersten fünf Seitenaufrufe, dann mußt Du 5 Minuten warten bis Du die nächsten aufrufen kannst - oder ein paar $$$ spenden.


    Die WaybackMachine gibt es seit 1999, mittlerweile sind dort über eine Billion Seiten archiviert, sehr viele davon mit mehreren Schnappschüssen über die Zeit, und das alles spendenfinanziert. Hat mir schon einige Schaltpläne von alter Elektronik beschert.

    O Sancta Buerocratia - bis auf die H11 mit ECE-Zulassung muß es für alle anderen Retrofits eine amtliche Freigabe für das jeweilige Fahrzeug geben.

    Die Listen sind recht übersichtlich: siehe OSRAM


    Ich höre den Amtsschimmel bis hierhin wiehern... So als Techniker denke (weiß?) ich daß ein H4-Scheinwerfer eine festgelegte Geometrie hat, die H4 Leuchtmittel ebenso. Also muß eine Normgerechte H4-Lampe mit ALLEN H4-Scheinwerfern ein den Zulassungsbestimmungen entsprechendes Leuchtbild erzeugen - tut sie wohl auch, sonst könnte man die Birnchen ja nicht frei wechseln. Und wenn eine H4-Retrofit-LED in einem H4-Scheinwerfer geprüft und zugelassen wurde, dann muß sie technisch in allen anderen H4-Scheinwerfern ebenso zulässig sein. Die Tintenpixxer vom Amt sehen das natürlich gaaanz anders :mecker:

    Reifenfabrikatsbindung austragen sollte kein Problem mehr sein, auch bei den Prüfinstituten hat sich mittlerweile 'rumgesprochen daß die wenigsten Reifen über -zig Jahre produziert werden. Ich hatte bei der DEKRA bei der fälligen HU mal nachgefragt: Die Austragung dürfen da nur bestimmte Prüfer machen. Adresse und Telefonnummer bekommen, angerufen, Reifenbindung ist nun Geschichte - siehe Bild.

    Hat 74,- gekostet (plus Berichtigung der Papiere beim Straßenverkehrsamt, muß aber nicht sofort sein).


    Also am besten mal diverse Prüfstellen anrufen wie die das handhaben, dabei auch mal auf das Ministarium verweisen: Version vom 02.04.2025


    Aber was Eintragungen allgemein angeht wird das demnächst noch komplizierter und teurer:

    Seit dem 20.06. dürfen die Hersteller keine Teilegutachten und auch keine ABE mehr beantragen. Heimlich still und leise werden beide durch eine "Teiletypgenehmigung“ ersetzt. Teile mit ABE oder Gutachten dürfen noch drei Jahre ausgeliefert werden, danach ist Schluss.

    Die ABE bleibt unbegrenzt gültig, wer nach dem 20.06.2028 ein Teil auf Basis des Teilegutachtens eintragen lassen will, z.B. weil der Superbikelenker aufs nächste Moped umziehen soll, kann das weiterhin machen, aaaber die Eintragung geschieht ab 20.06.2028 nicht mehr als Einzelabnahme nach §19, sondern als (wesentlich teureres) Vollgutachten nach §22 StVZO.


    Alle alten Eintragungen und ABEs bleiben unbefristet gültig.


    Das gibt bestimmt noch mehr Chaos wie mit den Reifen…


    Fazit: Für die Hersteller wird es teurer, für die Käufer doppelt: Teurere Teile und ALLES muss eingetragen werden. Die unauffälligen braunen Umschläge waren wohl etwas dicker als gewöhnlich…


    Quelle: Artikel in der Oldtimer Praxis 7.2025 und das (un)beliebte KBA