Bussgeld wegen nicht Eintragung?

  • Hallo Forum!


    Wollte euch mal Fragen, ob einer von euch weiß, dass wenn ich von der Polizei angehalten werde und mit noch nicht eingetragenen Felgen unterwegs bin, aber schon einen Termin beim TÜV habe, ob mir dann ein Verstoß nachgesagt werden kann?


    TÜV Prüfer hat gemeint, ich soll die Felgen draufmachen und dann zu ihm kommen, da ich aber nicht jeden Tag Zeit habe zum TÜV zu fahren, kann des schon mal 3 Tage dauern.


    Gruß Max

    Intelligenz ist jene Eigenschaft des Geistes, dank derer wir schließlich begreifen, dass alles unbegreiflich ist

  • ja das interressiert die schnittlauche nicht!


    keine eintragung, keine betriebserlaubnis. bei uns pro felge drei punkte! da die reifen meist auch dazugehören udn breiter sind usw... nochmal drei pro reifen! da du es weisst das du es nicht darfst, kommt auchnoch vorsatz dazu! hier kennen die kein pardon,...ich weiss nicht wies in bayern iss?!


    SC

  • Man oh man der Trchtenverein...


    Das sind ja dann mindestens 12 Punkte, dass kann doch gar nicht sein...


    Und dann nochmal die Reifen sind ja nochmal 12 Punkte, also 24?? :nuts: und Vorsatz, da wander ich dann gleich in den Knast!!


    Na ich weiß ja eben nicht genau, ob ich das nicht darf, weil irgendwann muss ich sie ja draufmachen um es dem TÜV zu zeigen!


    Gruß Max

    Intelligenz ist jene Eigenschaft des Geistes, dank derer wir schließlich begreifen, dass alles unbegreiflich ist

  • nwin


    drei punkte pro nicht eingetragenem bauteil. also zwei felgen = 6 punkte und zwei reifen nochmal 6,..das sind dann 12!
    mehr als 12 punke kann man nicht bekommen auf einmal. das weiss ich aus einer gerichtsverhandlung mit zu schnellem fahren und nichteingetragenen felgen am PKW!


    SC

  • Also ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Rennleitung gibt, die für sowas 12 Punkte austeilt. Generell konnte ich noch it jedem Grünling vernünftig reden, kommt aber nur alle paar Jahre überhaupt vor. Aber 12 Punkte steht ja auch in keinem Verhältnis zum Vergehen. Außerdem: warst Du nicht gerade sowieso auf dem Weg zum Tüv? Mußt halt dann auch in den sauren Apfel beißen und sofort machen.

  • @ SC


    Na das geht ja noch... :D


    Dann werd ich schleunigst Schnell sehen, dass ich zum TÜV komm und dann noch hoffe das ich nicht angehalten werde.


    Weißt du noch irgendwas wegen Bussgeld, was da dann kommen kann?


    @ Rex


    Nein, ich war nur dort, hab eine Felge in den Kofferaum und hab gefragt, ob er die Eintragen kann. Dann hat er gesagt, ich soll alle draufmachen und dann wieder kommen.


    Gruß Max

    Intelligenz ist jene Eigenschaft des Geistes, dank derer wir schließlich begreifen, dass alles unbegreiflich ist

    Einmal editiert, zuletzt von Maxi ()

  • Da findet man nur was wegen zu schnellen Fahren und Abstand, aber sonst nicht, war dort ja vorher schonmal und hab dazu nichts gefunden.


    Sogar dort im Forum und hab geschaut... :face_with_tongue:


    Gruß Max

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  • @nager.... wenns hier nicht so wäre, würde ich das nicht geschrieben haben!


    stellten wir ja schon oft fest das sich deine und meine erfahrungen was TÜV und bullerei angeht, drastisch unterscheiden! wenn du hier angehalten wirst, und die stellen ein nichteingetragenes bauteil fest! dann bekommst du drei punkte... so geht das bei JEDEM teil, bis 12 punkte maximalpunktzahl erreicht sind! du kannst also 20 nichteingetragene veränderungen haben, es werden dir "nur" 12 angerechnet!
    würde das einem hier passieren, wäre das moped so schnell konfisziert das man nicht mal "babb" sagen kann in der zeit! wie ich schon oft anmerkte interressiert das den schnittlauch hier nicht die bohne ob sie was "dürfen" oder nicht!
    da werden krawalltüten eigenhändig abgebaut, radmutterschlüssel als "schlagwaffen" sichergestellt und wenn man eine dienstaufsichtsbeschwerde machen will heisst es lapidar... "das kann nicht sein das sie herr POM XY da und dort zu dieser un jener uhrzeit kontrolliert hat, da hatte er nämlich garkeinen dienst"......


    du merkst schon,... ob "12 punkte angemessen sind oder nicht".... im schwarzwald würdest du untergehen!


    also stelle nicht immer meine aussagen in frage!


    SC

  • hier noch was zur sicherstellung,sollte man sich ausdrucken und immer dabeihaben!
    1.BESCHLAGNAHMUNG - Erlaubt oder nicht ?
    Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.
    Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
    Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggfs. bei entsprechenden Maßnahmen der Polizeibeamten vorzuhalten.
    Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständige Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
    Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach §17StVZO RZ4 ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.
    Das (offiziell nicht erhältliche Polizeihandbuch) sagt hierzu:
    "Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen
    Anforderungen nicht entspricht (§49 StVZO), so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurücklegende Umweg nicht mehr als 6km beträgt ...".
    Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von maximal 6km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein.
    Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach §21 oder 19.3StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen
    scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.
    Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach §1000 BGB ein Zurückhaltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach §823 BGB wegen unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebener Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmender Störung klagen. Zu einer "normalen" Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnismäßige Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt zu erreichen. Bemüht Euch um Zeugen und macht Photos vom Bike - schreibt die Kilometerzahl auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.


    das fand ich noch ganz interessant!
    so,back to topic.

    Maaskantje