zwecks eintragung gibt es genug tüvler die das tun...
allgemein
Die Beschaffenheit von Sitzen ist in der StVZO so geregelt, dass Sitze in PKW ab einer EZ ab dem 01. Oktober 1999 den Vorschriften der EG-Richtlinien 74/408/EWG entsprechen müssen. Diese EG-Richtlinie fordert schonmal keine Verstellmöglichkeit des Sitzes, sondern regelt lediglich die Beschaffenheit derselben, falls der Sitz Verstellmöglichkeiten hat.
Die Regelung der StVZO, die für alle EZ vor 01.10.1999 gelten, schreiben solche Verstellmöglichkeiten aber auch nicht explizit vor. Die StVZO fordert aber, dass das Fahrzeug vom Fahrersitz aus stets sicher zu führen sein muss. Um dafür Kriterien aufzustellen, existiert die "Richtlinie für die Gestaltung und Ausrüstung von Führerhäuser...". Diese Richtlinie legt fest, dass der Fahrersitz um mindestens 150mm in Längsrichtung verstellbar sein muss. Auf diese Anforderung kann verzichtet werden, wenn die Pedale entsprechend verstellbar sind, ohne Werkzeuge dafür zu benötigen. Die Rückenlehne muss um mindestens +/- 5° verstellbar sein.
In der Praxis sieht es so aus, dass eine Längsverstellung stets gefordert wird, viele Prügingenieure einer fehlenden Lehnenverstellung jedoch zustimmen.
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Auch dass das auto nun ein 2Sitzer ist begünstigt die Lage!
also nur eine Frage des richtigen Prüfers, in der Szene werden massig solcher Dinge und richtige hammer eingetragen!
egal, soll nicht gegenstand dieses forums sein!