Tüv-Zulassung Einzelteile von Motorrad A auf Motorrad B

  • Hallo zusammen



    habe da mal ein anliegen, vielleicht kennt sich einer von euch damit aus.


    Wie sieht es mit folgendem (imaginären) Fall aus:


    "super sportlicher" Tourenlenker :D wurde für eine Yamaha YZF R6 gebaut und mit Tüv-Gutachten geliefert.
    Lenker soll dann an eine GSXR 750 wattweissich dran gebaut werden.
    Tüv-Gutachten ist aber nur für R6 augestellt.


    Wie sieht es mit der Zulassung beim Tüv auf die GSXR aus?
    Ist ein Eintragen möglich, wenn man den "Lenker" anpasst oder wenn er auch ohne Anpassungen super sitzt?


    Beispiel wurde "frei erfunden".
    Mir geht es sich um die allgemeine rechtliche Lage vom Eintragen von motorradspezifischen Teilen auf auf andere Modelle.


    Danke und Gruß,
    Andre

  • kommt auf den prüfer an würde ich sagen. wer er dir das teil mit einzelabnahme einträgt kein problem, doch das tüv gutachten gilt immer nur für das fahrzeug, für das es ausgeschrieben wurde. also einzelabnahme fällig!

    Signa was, HÄ???