Nein. Lies §17ff StVZO.
Bei erstmaliger Tat (davon sprach ich) gibt es einen Mängelbericht. Nix Strafe, nix Nachschulung, nix mit TÜV oder anderen Banditen.
Du musst das Fahrzeug bei der Polizeistelle vorführen und diesen Grünkitteln beweisen, dass du die nicht erlaubten Änderungen rückgängig gemacht hast.
Auch die Betriebserlaubnis verliert man damit nicht. Alles schöne Märchen...
Idefix