Du markiert eigentlich ausschließlich die Fahrbahn. Heißt ja deshalb auch Straßenverkehrsordnung.
"Erst die Anbringung des Zusatzzeichens "Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen" erweitert das Haltverbot auf die Parkbuchten. Das Haltverbot gilt dann auf der Fahrbahn und in den Parkbuchten, welche zum Seitenstreifen gehören."
Schön bebildert:
http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Geltungsbereich.htm