Stimmt hast recht, die hab ich vergessen. Aber die hieß doch TV 250, wenn ich mich nicht irre!? Also namentlich was komplett anderes, auch wenn im Endeffekt das gleiche drunter steckt. Rechtfertigt also (in meinen Augen) ebenfalls keine Eintragung der Vollverkleidung an einer originalen RGV