• Die ich mir grad stelle:
    Wenn jemand von privat ein Fahrzeug Probe fährt (Verkaufsfahrt), diesem aber nicht dem serienmäigen Zustand entspricht, z.B. Roller, wird verkauft als Serie aber um beim Beispiel zu bleiben leicht getunt wurde...
    Ist dann der Fahrer genauso dran, sprich fehlender Versicherungsschutz, keine Betriebserlaubniss usw. auch wenn ihm das Fahrzeug als völlig legal angeboten wurde?

    Chostingator

  • Denke mal schon, theoretisch musst du dich vor jeder Fahrt versichern, dass auch alles ordnungsgemäß ist...

    Zufriedenheit ist der Stillstand jeder Entwicklung. -- Henry Ford

  • Ja soweit denke ich ja aucch, aber was wäre wie gesagt wenn mir der Privatverkäufer alles zusichert und ich als Laie dann damit fahre...(steht kein Grund dahinter, ich frag mich das nur grad)

    Chostingator

  • Das wird dann Sache des Gerichts sein, die Schuldfrage zu klären. Generell hat der Fahrzeugführer den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und ist verantwortlich.
    Kann der aber eine arglistige Täuschung glaubhaft machen oder beweisen dass er getäuscht wurde, hat er wohl Chancen. Kommt aber auf den Fall an.


    Generell muss der Verkäufer alle Mängel benennen die das Teil beim Verkauf hat.

  • aber wenn er doch gerade bei der ersten probefahrt ist... :nixweiss:


    eine probefahrt ist doch eine fahrt, bei der man sich über den allgemeinen zustand des bike´s
    vor dem kauf überzeugt, schließlich hat man ja keinen prüfstand oder technikteam
    in der hosentasche...


    leicht fatal natürlich, wenn man merkt, das das teil zu schnell fährt und dann
    nicht direkt absteigt und schiebt, sondern mit überhöhter geschwindigkeit dann
    auch noch "gepackt" wird. :teacher:

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949