Hey kann mir mal jemand nen rat geben würde gern vom tüv meine jl anlagen eintragen lassen. hat da jemand erfahrung? Iich weiss wird Teuer geht ja eh nur bei Fahrzeugen die schon vor 1994 auf der strasse waren
vielen dank schon mal wolverine
Hey kann mir mal jemand nen rat geben würde gern vom tüv meine jl anlagen eintragen lassen. hat da jemand erfahrung? Iich weiss wird Teuer geht ja eh nur bei Fahrzeugen die schon vor 1994 auf der strasse waren
vielen dank schon mal wolverine
vor 1994 ??? soweit ich weiß, kann man sportauspuffanlagen nur bei modellen die vor 1989 zugelassen waren, relativ problemlos eintragen... von daher sind die 89´er rgv rahmen mit dem zusatz "gilt als vor 01.01.89 zugelassen" auch so gefragt
die 91´er rgv hat zudem schon nen kat, welcher die jl ganz sicher nicht hat...
von daher, wird´s schwer mit eintragen
Bei mir im ´91er Brief ist der Kat nicht vermerkt
Veränderungen an der Auspuffanlage haben immer einen Einfluss auf die Motorleistung sowie das Geräuschverhalten.
Die Einhaltung der zulässigen Fahrgeräuschwerte wird bei Austausch-Schalldämpfern, die mit einer EG-Genehmigung vertrieben werden, im Genehmigungsgutachten bestätigt. Im "Verwendungsbereich" der Genehmigung sind die Fahrzeugtypen aufgeführt, für die die Anlage geprüft und zugelassen wurde. Wir empfehlen Ihnen sich beim Kauf auf jeden Fall eine Kopie der Genehmigung für die Auspuffanlage aushändigen zu lassen, denn nur damit ist nachvollziehbar, für welche Fahrzeugtypen diese zugelassen ist. Und schließlich sind Sie ja nachweispflichtig....
Eine Begutachtung einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigungszeichen ist gemäß den Übergangsvorschriften zum § 49 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur für Krafträder zulässig, die vor dem 01.04.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden.
Bei einer Begutachtung einer Auspuffanlage im Einzelverfahren, an einem Krad mit Erstzulassungsdatum vor dem 01.04.1994, muss eine Leistungsmessung auf einem amtlich zugelassenen Leistungsprüfstand erfolgen. Die Kosten dafür erfragen Sie bitte beim Prüfstandsbetreiber.
Die Begutachtung selbst kostet 32,60 €. Zusätzlich sind für die Messung des Fahrgeräuschs ca. 90,- € zu veranschlagen.
...da es für die gänigen "sportauspuffanlagen" unserer 2T keine gutachten bzw abe´s gibt wird der offizielle weg der eintragung nicht möglich sein....
ach ja, ich hab hier einen brief einer ´93er liegen dort ist auch der u-kat vermerkt...
denke wer jetzt noch eine jolly, tyga, arrow usw eingetragen bekommt hat halt einfach glück, oder gute kontakte....
am sinnvollsten ist einfach mal zum tüv fahren und vor ort sich beraten lassen.
ich hab in den letzten jahren die erfahrung gemacht, dass die tüv leute (bei uns) immer netter und hilfsbereiter wurden. scheinbar bekommen sie den druck der konkurrenz zu spüren und sehen sich langsam als dienstleister :-)
wenn die kiste nicht lauter ist als der originale (da muss man evtl mit zusätzlichen dämpfereinsätzen nachhelfen) sollte es kein großes problem sein..
abgaswerte müssen natürlich auch passen.
haaaa, du bist lustig.... abgaswerte müssen passen
ne abgasmessung kostet ja auch nix... nur ca. das doppelte von dem, was die meisten rgv´s wert sind
das ist doch genau der punkt um den es geht!
auspuffanlagen ohne abe/e lassen sich wenn, dann nur an motorrädern eintragen, die keinerlei abgasvorschriften einzuhalten haben....
und das haben nur die 89´er rgv´s, denn dafür haben die den eintrag: gilt als vor 1.1.89 zugelassen..... damit sie nicht zur au/asu müssen....alle anderen müssen! und müssen somit auch gewisse abgasvorschriften einhalten
ich hab ne 92ger und hab keinen Vermerk eines u kats geschweige denn bezeichnung der nationalen emissionsklasse oder sonst irgend etwas sehr seltsam!
also wenn du das teil wirklich eingetragen bekommst, dann schreib mal, wie das gelaufen ist, wie teuer es insgesamt war usw. würde mich mal interessieren. von der "94er-Regelung" hatte ich auch noch nie etwas gehört.
ok werd nen ausführlichen Bericht abliefern.