als allererstes,
den Jungs am Amt immer schön viel Arbeit machen und viel Text ...
es werden nehmlich die Sofortzahler abgearbeitet.
Nächster Schritt wäre, alle Angaben, aber auch alle genauestens auf Richigkeit prüfen.
Bei mir worden einmal die Straßennamen der angebl. Kamera verwechselt, ich wußte ja, wo sie mich geblitzt hatten ... aber das waren mobile Zeitgenossen, der Straßenname aber von einem festen Starenkasten in der City. Alles artig reingeschrieben. Es kam sogar eines Tages der Herr Oberst bis in unsere Küche, Foto hätte ich selber nicht besser machen können, ich wieß ihn nochmal auf den vertauschten Straßennamen hin, das läuft dann unter Formfehler oder so bei denen ...
Das Foto zeigte eindeutig anhand des Huntergrundes, dass der angegebene Straßenname nicht richtig gewesen sein konnte ...
Er meinte, dass er den Vorgang nun noch 2-3 Tage auf seinem Schreibtisch liegenlassen würde und dann an eine andere Abteilung zurückschicken werde. Ich bekäme dann einen neuen Anhörungsbogen, den ich dann wieder ausfüllen könnte ...
Wie soll ich sagen, es ist nie mehr etwas gekommen .... (jedenfalls nicht zu diesem Fall :biggrin: )
Ein weiterer Fall,
ein Kollege von mir ist mit paar an 80 km/h innerorts mit meinem Motorrad geblitzt worden, Anhörungsbogen kam, ich dann "um die Zusendung der als Beweismittel herangezogenen Fotos" zwecks eigene Indentifikation des Fahrers gebeten, da ja mehrere Personen das Fahrzeug bewegt haben könnten und ja auch (wie immer eigentl.) schon eine geraume Zeit vergangen sei und der Fahrer nicht ohne weiteres festzustellen sei. Ich musste ja auch selbst nichts befürchten, da damals noch mit immer geschlossenem schwarzem Visier unterwegs wegen Kontaktlinsen (da konnten aber die Kameras noch nicht durch jede Art von Visier durchschauen ) ...
Es ist nie wieder etwas gekommen auch nicht die Fotos ... (jedenfalls nicht zu diesem Fall :biggrin: ) ....
Ein weiterer Fall,
aber dazu würde ich dir den Herrn Google nahelegen ...
schau mal, wen man angebendarf als evtl. Fahrer und bei wem man "die Aussagen oder Belastungen verweigern kann" ... zur Not schaue ich mal nach meinem letzten Schriftwechsel ...
sowas kopiert man schließlich, um nicht in unredlich aufgebauten Widersprüche irgendeines Gewieften zu geraten.
Nur soviel, wäre ich der Fahrer gewesen, was ich nahezu ausschließe :biggrin:, wäre der Lappen oder wie die Ostgermanen zu sagen pflegen, die Fleppen weg gewesen. Nur soviel, die nach Abzug der Toleranzen vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung war in der vorletzten Zeile des Busgeldkatalogs noch zu finden.
Auch hier, die angeforderten Fotos ... blabla ... sind nie eingetroffen und das Verfahren wurde eingestellt.
Und solche fiesen Geschichten wie Fahrtenbuch kommen auch erst ab dem 2.Vergehen, bei dem der Fahrer nicht eindeutig festgestellt werden konnte. Und ich glaube fast, dass das auch lokal begrenzt ist, also 2x in der gleichen Stadt mit dem gleichen Fahrzeug ... und/oder bei Firmenfahrzeugen.
Das schaut jetzt ein wenig wild aus, aber ist auch über viele Jahre verteilt gewesen und ich fahre eigentl. immer Punktelimitkonform ....
Versuche somit der Stagnation hierzulande ein wenig entgegen zu wirken .
Gruß
Carsten