weiß nix über 6000 km, meine nur, wie das Ding bei uns zugelassen werden kann ![]()
Rzv 500
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Zitat
Original von Saurierknochennager
weiß nix über 6000 km,wegen die steuer nager, wegen die steuer..
weniger als 6000 gelaufen = so gut wie neu.
D.h für finanzamt: hier ist die kasse! -
Das klärt aber immer noch nicht die Frage, wie man so ein Japan Teil in Deutschland zugelassen bekommt.

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Moin
Zulassen?
Zum Tüv fahren, mit Datenblatt abnehmen lassen und dann zum SVA und Brief beantragen....
Genau wie eine VJ 23B.... :biggrin: :biggrin:
Zu den Gimmiks...
Die Gimmiks waren ja in jeder RD 500 geplant, genau wie der Alurahmen.
Da es aber Yamaha 1983 nicht so sonderlich gut ging, wurde das genauso verworfen wie PJ Vergaserund scheinbar per Öl geschmierte Kurbelwellenlager. ( warum sonst die Deckel unter der Lagergasse??)
MFG FKR
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Mehr Gimmicks waren es nicht?

Zulassen: das Ding muß doch vor dem 06/2003 in einem EU Land zugelassen gewesen sein, oder? Wie machst Du das halbwegs offiziell, wenn sie aus Japan kommt?
es heißt VJ23A -
Nö....
Richtig offiziell geht das...
Gebrauchtes Fahrzeug BJ vor 89....ist doch kein sonderliches Problem.
Ähnlich geht es mit der SDR 200 oder R1-Z.
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Zwecks Zulassung ausländischer Fahrzeuge gilt folgendes:

1. Wenn Laufleistung kleiner 6000km, dann gilt das als Neuzulassung
Dann müsste die Maschine also die aktuellen Abgas- und Geräuschwerte
einhalten
Von daher fahre viel Feldweg oder besorge Dir einen Tacho :D2. Gehe zu Deinem TÜV-Ingenieur und lass Dir ein Datenblatt erstellen.
Hast Du bereits eine Briefkopie, muss er nicht erst lange nachforschen,
das macht alles billiger. Mit diesem Datenblatt und den anderen
Dokumenten (z.B. englischer V5, Kaufvertrag etc.) gehst Du dann
zur Zulassungsstelle. Welche Dokumente Du alles benötigst, erfragst
Du VORHER bei der Zulassungsstelle. Es ist immer abhängig davon,
aus welchem Land die Maschine stammt.3. Ist die Maschine z.B. aus England und wurde dort 1995 zugelassen,
lass Dir vom Hersteller bestätigen aus welchem Baujahr die
Rahmennummer stammt. So kommt man zur EZ 1984 und spart
sich die AU.

4. Für Maschinen aus Nicht-EU Ländern will die Zulassungsstelle immer
die Zoll-Papiere sehen, es könnte ja sonst die Einfuhr-Umsatzsteuer
geprellt worden sein.Denke das war soweit alles ...
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Hallo Stefan B.
Du kommst aus Schönkirchen ist es das bei Kiel dann meinst du Vieleicht diese RZV 500R ??

Wobei hier allerdings schon etwas mehr gemacht ist als nur ein RZV Rahmen und sie wiegt Leer 164kg.
Ich gebe Frank mit den RGV teilen teils Recht den mitlerweile gibt es ja R6 bzw. R1 Teile wobei meine RGV Gabel Standrohre schon gleich lang sind wie der der Original RD- bzw RZV und dann geht auch das fahrwerk den dies machen viele die sich die Gabel einbauen nicht und schieben es dann auf die angeblich schlechteren teile wobei das nicht das Problem ist.
Achja Frank kommt dir das bekannt vor ??
Grüße aus Kiel Matthias -
RZV 700?

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Hallo Matthias,
deine RZV kenne ich vom Kreuz, da haben wir uns mal unterhalten, als ich meine RG500 noch hatte. Die ist mittlerweile leider weg, aber ich komme von dem 2-Takt Bazillus nicht los und nun werde ich mir in 2 Wochen eine originale RD500 (auch schwarz-rot) aus Bayern holen...zwischendurch hatte ich mit dem Gedanken gespielt, evtl. eine RZV 500 (u.a. auch aus England) zu holen, deshalb die Frage nach Gewicht etc.
Wenn alles klappt, wirst Du die RD spätestens Mitte September am Kreuz sehen :-)
Grüße
Stephan B.P.S.: ich bin der Arbeitskollege deiner Nachbarin :-)