Verkleidungsmaße lt. Reglement

  • Moin Mädels,


    Also wie oben beschrieben, geht um den Einklang zwischen den techn. Bestimmungen ( Abnahme ) und den Neuzeit- Verkleidungen.


    Habe am Wochenende, da derzeit aktuell , mir verschiedene Verkleidungen im angebautem Zustand angeschaut und am Bildschirm vermessen.
    Da in den techn. Bestimmungen geschrieben steht, das der vorderste Teil der Verkleidung nicht über der V Rad- Achse drüber stehendarf- war ich recht verblüfft das dies die wenigsten um nicht zu sagen keine der von mir in Erwägung gezogene Verkleidungen erfüllt.


    Nun meine Frage,
    wie wird das in der Praxis bei Rennabnahmen gehandhabt.


    Danke für die Antworten schon mal.
    Gefragt sind hier die Race - Experten...


    michl

  • michl,


    bei der Suche nach einem anderen Beitrag bin ich über diesen hier gestolpert!


    Techn. Bestimmungen der FIM, identisch mit denen des DMSB:


    01.45 Verkleidungen


    45.01 Das Vorderrad, mit Ausnahme des Reifens und der von der Radabdeckung verdeckten Teils, muss von beiden Seiten vollständig sichtbar sein.


    45.02 Kein Teil der Verkleidung darf nach vorn über eine senkrechte Linie hinausragen, die am äußersten Punkt des Vorderrades angelegt ist. Radabdeckungen werden nicht als Verkleidung angesehen.


    45.03 Kein Teil der Verkleidung darf nach hinten über eine senkrecht durch die Hinterachse verlaufende Linie hinausragen. Die Hinterradfelge muss auf dem hinter dieser Linie liegenden 180°-Kreisabschnitt vollkommen sichtbar sein. Kein Teil des Motorrades darf nach hinten über die senkrechte, an der Außenkante des Hinterrades angelegte Tangente hinausragen.


    Weitere Details auf Anfrage!


    Racepa


  • Also ist der Höcker schon mal verboten!
    Aber eine Verkleidung die vorne über das Vorderrad steht?
    Was ist das denn für eine lange Verkleidung?


    Was mich auch interessiert ist der Grund dieser Bestimmungen?
    Was sollte dadurch erreicht werden?

    Larmoyant

  • PSW,


    es hat früher vor der Kunststoffzeit Verkleidungen aus Alublech gegeben.


    Dies waren bis 1958 Ungetüme, die das Vorderrad der Maschine umschlossen und sehr seitenwindempfindlich und auch schwer waren.


    Auch das Maschinenheck war auf Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einem langen Bürzel versehen, der teilweise weit über das Hinterrad hinausragte.
    NSU z. B. hatte 1954 so etwas an der Renn Max.


    Von 1959 an kam die Bestimmung mit den frei sichtbaren Vorderrad usw.


    Ray Amm hatte 1953 zwar ein seitlich sichtbares Vorderrad, aber den Bug weit über das Vorderrad vorstehend als "Long-nose" bezeichnete Verkleidung an seiner 500er Norton.


    Die "Überstände" hat man wegen der Unfallgefahr verboten. So ein "Bürzel" konnte leicht beim Überholen übersehen werden!


    Mit dem Höcker könnte man sich streiten, denn für mich ist das lt. Reglement ein "Fahrersitz/Höcker", bei dem lediglich beschrieben ist, dass er nicht höher als 150 mm sein darf.
    Ein Fahrersitz/Höcker ist für mich kein Teil der Verkleidung und darf deshalb hinten überstehen?!


    Racepa

    Einmal editiert, zuletzt von Racepa ()

  • Hi Ihr beiden Petters :biggrin:,


    zunächst Danke für Eure Infos.
    Der Punkt meiner Frage war entstanden weil:


    ich in Erinnerung hatte das es nicht ums Vorderrad geht ( Länge der Verkl. vorn ) sondern ich war der Meinung das es sich um das Stichmaß an der Achse handelt.


    VR Vollsichtbar ( außer Reifen )- ist klar und war mir bekannt.


    Hinten war mir auch klar- nur da bezieht man sich auf die Achse ( Stichmaß )...
    Und ich wollte mich vergewissern- bevor wieder einer ...naja Ihr wisst schon...


    Wenn noch was unklar sein sollte werde ich gern Deine Dienste ( Racepa ) in Anspruch nehmen.


    Gruß michl


    Also nochmal DANKE !