EU Neuwagen gekauft, nun geht der Ärger los

  • siehe oben. Garantie und Gewährleistung sind 2 völlig verschiedene Paar
    Stiefel. Du hast keine "Garantie" beim Handler.

  • ab 01.01.2005 gibt/gab VW eine freiwillige zwei Jahres Garantie, die wurde uns versprochen, im vertrag nicht ausgeschlossen und die wollen wir nun haben


    der Händler selbst muss beim Verkauf eines Neuwagens zwei Jahre Gewährleistung geben, nach einem Jahr mit Beweislastumkehr, das eine Jahr ist noch nicht mal rum und der Chef weigert sich selbst jetzt was zu bezahlen, ich meld mich um 11Uhr wieder, dann bin ich vom Anwalt wieder da

  • war nun beim Anwalt, er sieht gute Chancen und hat gleich gestern ein schreiben aufgesetzt mit einer 10Tages frist


    Gruß Christian
    der beschiss lauert überall

  • Hi,


    ich arbeite bei einem VW Autohaus ( http://www.autohaus-kroefges.de ) ich frage da mal nach!


    Ich glaube ehrlich gesagt nicht dran das bei EU Fahrzeugen die Garantie am Auslieferungsdatum bzw. ab der Übergabeinspektion anfängt. Die Autohäuser in anderen Ländern verkaufen die Autos bestimmt auch nicht sofort. Dann kauft die ja keiner mehr wenn die fast keine bis keine Garantie mehr haben.


    Hast du gewust das das Auto ein Reimport ist?



    Was hast du denn für einen Motor drin? Das Zweimassenschwungrad lässt grüßen! :D


    MFG


    Marco