aber lohnen tut es sich nicht!!!! :O :D

Gewerbe anmelden
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was lohnt sich nicht?
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ein gewerbe für 2000 euro im jahr aufzumachen
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Klar lohnt sich das, weil:
- du hast nicht immer das scheiss Gefühl, du kannst erwischt werden, weil du ja in der Öffentlichkeit arbeitest. (Ne Rechnung kann man immer noch schreiben, falls bei ner Party einer blöd kommt)
- du kannst in der Zeitung inserieren
- du kannst deinen Namen auf den Partys präsentieren
- du hast nen Gewerbeschein (Computerhandel, Metro, Industriebedarf, usw.) und musst nicht immer den Chef nerven, außerdem kriegst du die Märchensteuer dann zurück)
- ich will mich eh mal selbstständig machen
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Zitat
du hast nen Gewerbeschein ...
Du must aber bei der Gewerbeanmeldung eine Tätigkeit angeben,und ein DJ-Team wo nen Computerhandel hat konnt bissi Fragwürdig sein,und ich glaub nicht das ein Hardware Großhandel einen Gewerbeschein annimmt von einem DJ-Team...
wenn du weißt was ich meine :D -
Also bei mir hat bisher noch jeder PC Händler den Gewerbeschein einer Elektro-Installations-Firma angenommen!
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also das ist ja noch relativ nahe liegen
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Die meisten Firmen nehmen jeden Gewerbeschein an.
Man kann es ja auch geschickt Formulieren, z.B. als Licht- und Tontechnik, bei uns läuft eh fast alles übern PC. Werkzeuge und Baustoffe erklären sich durch die Gerüste für die Lampen, Elektro kann man eh gut erklären.
Aber der Gewerbeschein ist ja nicht das Wichtigste, wenn man öffentlich arbeitet ist es nicht so gut, wenn man nicht gemeldet ist. Bei unserer letzten Fete war die Presse und hat uns befragt, also wird es so langsam Zeit.Hier sind ja doch ein paar Leute mit Gewerbe. Um das am Ende nochmal zusammenzufassen, ist es richtig, dass
- man nur die Rechnungen sammeln muss und dann am Jahresende eine Steuererklärung macht?
- man ausser den abzudrückenen Steuern keine weiteren laufenden kosten hat (wie z.B. eine pauschale Gewerbesteuer oder sowas ähnliches)?
Dann werde ich das wohl mal in Angriff nehmen, wird schon schiefgehen.
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Im Prinzip ja,du musst alle Rechnungen vorlegen,dann eine Gewinnermittlung und halt so ne Art Steuererklärung.Ich pers. mach das nicht,hab da ne gute bekannte :D ,ist aber wirklich nicht so arg viel.
Vorallem mit vielleich 2000 € Umsatz/Gewinn.Untern nem gewissen betrag muss man das nur Jährlich machen ...
Gewerbesteuer oder sowat zahl ich nicht!
Anmelden musst du dich im Prinzip auch nirgends,die melden dich bei dir... -
Hi!
da muß ich mich doch auch mal melden :D da einiges nicht so recht sachkundig erscheint....
Den Gewerbeschein bekommst Du bei Deinem zuständigen Rathaus. Beim Finanzamt mußt Du Dich nicht melden, die Kontaktaufnahme erfolgt von dort.
Krankenkasse kommt darauf an, wie und wo Du jetzt versichert bist. Mit dieser Kasse solltest Du Dich in Verbindung setzen (wenn Du auf der sicheren Seite sein willst). Sonst kann es Probleme geben, wenn Du mal beim Beleuchtung aufhängen von der Leiter fällst.
In dieser Größenordnung Umsatz mußt Du nicht bilanzieren, es genügt eine sogenannte Einnahme-Überschuß Rechnung.
Die sieht so aus: mache auf einem DIN A 4 Blatt in der Mitte einen vertikalen Strich, links schreibst Du Deine Einnahmen hin, rechts Deine Ausgaben. Wenn das Jahr rum ist, unten einen Strich. Die Differenz beider Summen ergibt dann den Gewinn bzw. Verlust.Das selbe machst Du mit der Vorsteuer (die 16%, die Du auf Deine Ausgaben zahlst) und der Mehrwehrtsteuer (die 16 %, die Du vom Kunden bekommst). Differenz beider Endsummen ergibt entweder eine Zahllast (wenn Mwst. höher war als Vorsteuer), welche Du ans Finanzamt abführen mußt, oder, falls es zu Gunsten der Vorsteuer ausfiel, bekommst Du diesen Betrag vom Finanzamt zurückbezahlt.
Vereinfachtes Beispiel: Du hattest Ausgaben von 5.000 Euro und Einnahmen von 4.000 Euro (netto, also ohne die 16%). Das sind 1.000 Euro Verlust. Die kannst Du bei Deiner Jahressteuererklärung (falls Du ansonsten berufstätig bist) einbringen und bekommst die Steuer für diesen Betrag retour und dann bekommst Du noch die auf die 1.000 Euro Differenz bezahlte Vorsteuer von 160 Euro retour).
Anschaffungen bis 400 Euro nennt man geringwertige Wirtsschaftsgüter (GWG), diesen Betrag kannst Du im Jahre der Anschaffung voll als Ausgabe geltend machen. Bei Anschaffungen über 400 Euro müssen diese abgeschrieben werden, es kann also z.B. bei einer 2.000 Euro Anschaffung und einer Abschreibungszeit von 4 Jahren 4 Jahre lang ein Teilbetrag von 500,-- Euro gewinnmindernd bei den Ausgaben geltend gemacht werden. Die bezahlte Vorsteuer kann dagegen generell zu 100% im Jahre der Anschaffung eingebracht werden.
An Ausgaben kannst Du nicht nur das Equipment geltend machen, sondern auch Fahrtkosten zu den Veranstaltungen (30 Cent/km) oder Telefonkosten, Berufsbekleidung etc. Also alles, was Du im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit benötigst.
Wie oft eine Steuererklärung fällig ist, entscheided das Finanzamt. Das hängt von der Größenordnung ab.
Viele Grüße
@xel