Beiträge von v2fast

    Also nach meinem Kenntnisstand ist das folgendermaßen (ohne Gewähr):


    Motorräder mit geregeltem Kat (da steht dann Schadstoffarm oder ne Euronorm z. B. EURO3 drin) müssen ihn drinlassen, da er Bestandteil der ABE bzw. Abgasprüfung ist. Bei manchen Zubehörauspuffanlagen (4-takter) entfällt er, aber keine Ahnung was die da bei der Abnahme drehen.
    max. CO-Wert im Abgas von 0,34% (geht fast nur mit Kat)


    Motorräder mit ungeregeltem Kat werden bei der AU genauso behandelt wie ohne Kat. max. CO-Wert im Abgas von 4,5%.


    Also isses eigentlich egal ob er drin ist oder nicht, denn in den Papieren steht z. B. bei meiner VJ22B nix darüber.


    Ich hoffe das hat sich noch nicht geändert und ich erzähl hier Quatsch.


    Zumindest macht das der TÜVler bei meinem Händler auch so....

    Hallo liebes 2-takt-Forum!


    Als neues Mitglied in diesem Forum fall ich gleich mal mit der Tür ins Haus.
    Ich hoffe ihr nehmt mir das nicht übel, aber ich schlage mich schon seit 1 Jahr mit einer total verpfuschten RGV250 VJ22B herum. Nachdem ich sie mittlerweile für sauteures Geld komplett restauriert habe, fehlt mir nur noch das NLS.


    Habe auf 2 Ventile umgerüstet (der Vorbesitzer hatte es ausgebaut, naja dazu kein Kommentar), aber nun das Problem mit den Kabelfarben.


    Die Originalen Stecker sind (vom Vorbesitzer)weggezwickt und ich finde grad nicht heraus, welche Farben ans H-NLS und welche ans LL-NLS gehören. Im Schaltplan vom Orig. Suzuki Werkstatthandbuch steht da nur als Bezeichnung "Magnetventil 1" und "Magnetventil 2". Ja, nur welches ist welches? :nixweiss:


    Kann mir da jemand mit nem Bild oder mit der angabe der Kabelfarben helfen?


    Wäre echt super! :cheers:


    Ach ja, die :suche: hab ich schon bemüht aber nix gefunden!