Beiträge von Knodder

    genau an das hab ich auch gedacht.
    ich erinnere mich auch noch daran wie ich bei der mt8 n kettenrad mit 2 zähnen weniger eingetragen ham wollte als ich 18 war, damit das teil mehr als 80 km/h macht und die versicherung somit billiger wird. ich wusste zwar dass das der vorbesitzer ma gemacht hatte, hatte aber keinen brief oder ähnliches mehr dass das beweisen konnte.
    hat der tüff einfach nich gemacht, weil der keine unterlagen hatte.


    wie is das denn dann gelaufen?
    hast dem tüvheini gesagt wieviel ps genau, wieviel km/h und wieviel u/min das teil hat und wo ne verengung sitzt und was für ne bb das teil hat oder wie??

    WAS?!
    du hast dir selber ne drossel gebaut über dies keine unterlagen und nix gab und das hat dann nur 31 €ier gekostet?


    mir hat man inmmer erzählt das wäre scheisse teuer


    da musste dann doch ne leistungs-/geschwindigkeitsmessung gemacht werden und die lautstärke musste auch überprüft werden

    echt interessante frage.


    grundsätzlich wenn man ein wichtiges teil durch ein anderes ersetzt. brauch man für das neue ne ABE die dann mitzuführen ist, oder ein gutachten über welches dann der tüv ne eintragung machen kann. wenn beides nich vorhanden is muss man ne einzelabnahme machen lassen und die kostet sehr viel. oder aber man hat von nem baugleichen modell nen fahrzeugschein in dem genau dieses teil schon eingetragen ist.


    und da in der regel jedes fahrzeug n tacho ham muss, wird so ne veränderung wohl kaum einfach so legal sein. zusätzlich kannste dir so viele dranbaun wie du willst, nur den alten abmachen darfste wohl nich.


    n weiteres hindernis könnte sein dass du ja nen fortlaufenden km-zähler in dem konventionellen teil hast, der ein dokument darstellen könnte.


    tjaja, so ist das alles in deutschland ....


    ich würde SvenT's rat befolgen und ne mail an sigma (oder n andern hersteller schreim) und dort nach nem datenblatt fragen dass beim tüff gültigkeit besitzt.


    fernre würd ich aber noch beim tüff vorher anfragen ob das denn so geht und vor allem auch was das denn kostet

    ich hatte mir ma n lack mischen lassen. der kam dann in so ne glasflasche zusammen mit verdünner und obendrauf kam ne gaskartusche. das war der letzte scheiss! voll wenig druck hatte ich da auf dem teil, da konnte man die tröpfchen schon fast im flug zählen. hat ne tolle orangenhaut gegeben.


    warum sandstrahlen lassen?
    naja, ganz einfach, so ne felge is recht verwinkelt und da schleift es sich nich gerade besonders gut. da investiere ich doch gern ma 10 bis 20 €ier für.
    gut, für die felgen sollte es nich gerade baumarkt farbr sein, aber auf jeden fall in einer sprühdose, fertig ohne mischen, gaskatusche und bla.


    zum lackieren lassen: wenn ich es lackieren lassen machen dies mit nem lack den ich nich fertig in ner sprühdose bekomme. ich will aber noch andere teile in der selben farbe wie die felgen lackieren und dann hätt ich ja nen farbunterschied.


    nochma genau zum vorgang:
    die gesandstrahlten felgen mit ner grundierung versehen, dann ne zweite drauf und dann lackieren in mehrerrn schichten oder die grundierungen jeweils durchtrckonen lassen und anschleifen oder wie jez?

    servus
    ich wollte meine felgen selber lackieren. warum? weil is billiger. und da ich eh vor hab mein geasmtes mopped mit sprühdosebn aus dem baumarkt selber zu lackieren, wär das ja auch kacke wenn dann die farbe der felgen von den andern gelben teilen abweichen würde.


    oiso ich hatte mir das so vorgestellt:


    reifen runter, lager, simmeringe raus (oder selbige mit kitt abdichten?), sandstrahlen lassen, 2 schichten grundierung, einige schichten farbe.


    irgendjemand einwände oder verbesserungsvorschläge?

    hier wird ja viel gefährliches halbwissen als wahrheit propagiert.
    wie wärs wenn man ma vernünftig recherchieren würde anstatt? dann kann man sich nämlich auf eine quelle berufen.




    Das rote 07-Kennzeichen in Kürze:
    Gesetzliche Grundlage: § 28 I, II StVZO i.V.m. § 1 f 49. AusnahmVO StVZO
    Mindestalter: es wird allgemein von 20 Jahren ausgegangen,
    Nutzungsbeschränkung:
    Teilnahme an sowie An- und Abfahrten zu Oldtimerveranstaltungen,
    Probe- und Prüfungsfahrten,
    Überführungsfahrten,
    Fahrten zum Zwecke von Reparatur und Wartung
    Zuteilung eines Kennzeichens beginnend mit den Kreisbuchstaben, gefolgt von einer Ziffernfolge, die mit 07 beginnt.


    Das H-Kennzeichen in Kürze:
    Gesetzliche Grundlage: § 23 I c StVZO, Mindestalter: 30 Jahre,
    Eingangsuntersuchung nach § 21 c StVZO erforderlich,
    Keine Beschränkung der Nutzung, Umschlüsselung des Typs in Schlüsselnummer "98" für Oldtimer,
    Zuteilung eines in üblicher Weise aufgebauten Kennzeichens mit angehängtem H.



    Quelle: http://www.deuvet.de


    bei manchen versicherungen bekommt man schon ab 20 jahren nen oldtimerrabatt und bei andern erst ab 25 oder 30. das können die jeweils selbst bestimmen