hi eDEN,
ich denke das man die Drehzahlen am blosen anblick eines kurbellagers nicht ablesen kann und schon gleich gar nicht, wenn man die kw noch zusammen hat- auseinander gepresst sieht die sache schon einwenig anders aus....
zum rechtlichen teil:
du mußt, wenn du die gestellte rechnung nicht anerkennst, zu deiner entlastung, dem steller zurück senden- wenigsten einschreiben rückantwort- ist allerdings rechtliche umstritten- wenn auf gericht, hält er dir einen leeren zettel in die luft und das wars, da du keinen zeugen hast, der die sache bestätigt, was im briefumschlag war und stand.
am besten und kostet auch nur ein paar euro mehr, per gerichtsvollzieher, nach dem 3 fruchtlosen zustellversuch gilt die sache als zugestellt. dann hat ers bekommen ob er will oder nicht.
besser ist aber die sache zu bezahlen, allerdings unter Vorbehalt. er hat keinen grund zur "klage" und dann kannst du dir in aller ruhe dein vorgehen zurecht legen - lass dir aber alle und auch wirklich alle und vorallem deine teile mit geben.
Im falle einer klage deinerseit, wird sich kein gericht dieser welt dazu hingerissen fühlen dir recht zu geben- sie werden einen unabhängigen vereidigten gutachter beauftragen- die kosten wirst du vorstrecken müssen- denn du willst ja recht bekommen. ( denke so 1500 Eurosen aufwerts )
und dessen gutachten ist dein glück oder unglück- siegst du zahlt der gegner alles- verlierst du- ist alles anders herum oder man vergleicht sich, dann gibts prozentualen erfolg und kosten.
jetzt liegt die entscheidung bei dir... viel glück
michl
ps: ( DR ) recht hat nicht der, der recht hat- sondern der recht bekommt.....